Verpartnerungen: Korrektur per Ministererlass
Im Juli hat der Verfassungsgerichtshof bestimmt, dass gleichgeschlechtliche Paare genauso wie Mann und Frau heiraten dürfen, wo sie wollen, sei es auf dem Standesamt - oder auch in einem Hotel oder auf dem Schiff. Mit 1. November tritt trotzdem ein neues Partnerschaftsgesetz in Kraft, das dieses Urteil noch nicht berücksichtigt. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) steuert deshalb noch diese Woche mit einem Erlass entgegen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 7.8.2013
Regina Pöll und Edgar Weinzettl
Neues Gesetz, alter Fehler
Manche sind gleicher - beim Heiraten ganz besonders. Zwar gilt in Österreich für Homosexuelle die Verpartnerung und für Heterosexuelle die Ehe, die mehr Rechte bringt. Bei dem Ort für das Jawort darf es zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren auf der einen sowie Mann und Frau auf der anderen Seite aber keinen Unterschied mehr geben - das hat der Verfassungsgerichtshof erst vor wenigen Wochen entschieden: Ob Amtsstube, Hotel oder das eigene Bauernhaus, überall soll das Heiraten möglich sein. Das neue Personenstandsgesetz, das mit 1. November in Kraft tritt, berücksichtigt diese Entscheidung der Verfassungsrichter aber noch nicht: Homosexuelle wären wieder nur auf die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate beschränkt. Und das ist schlichtweg verfassungswidrig.
Erlass: Gesetz ignorieren
Um den Widerspruch zu den Verfassungsrichtern zu vermeiden, verschickt Innenministerin Mikl-Leitner noch diese Woche einen Erlass an die neun Landesregierungen. Die Regierungen sollen das Schreiben dann an die 84 Bezirkshauptmannschaften und 16 Magistrate weiterleiten. Der Inhalt: Die Behörden sollen bei Verpartnerungen ab dem 1. November einfach ignorieren, dass im neuen Gesetz wieder nur steht, dass Homosexuelle nur in der Amtsstube heiraten dürfen. Vielmehr sollen sie auch andere übliche Orte zulassen, genauso wie für Mann und Frau. Und zwar so lange, bis das verfassungswidrige Gesetz von der neuen Koalition repariert ist. Dazu Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck: "Konkret heißt das, dass eingetragene Partnerschaften ohne irgendeine örtliche Beschränkung eingegangen werden können und damit in diesem Punkt eine Unterscheidung zu einer Ehe dann nicht mehr gegeben ist."
Theoretisch könnten die Parteien das Personenstandsgesetz auch noch vor der Wahl im Parlament reparieren. Dafür wären aber drei Sondersitzungen des Nationalrats notwendig. Dieser Zeitplan ist allen Parteien außer den Grünen zu eng. Das Innenministerium rechnet damit, dass es mit dem neuen, verfassungskonformen Gesetz Anfang 2014 so weit sein wird.