Kuriosum um Verpartnerungen

Es klingt kurios: Ein Ministerium, das die Behörden auffordert, eine Gesetzesbestimmung zu ignorieren. Das ist jetzt bei den Bestimmungen zur eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Paare passiert. Per erstem November tritt ein neues Personenstandsgesetz in Kraft. Dieses enthält einen Passus, der als verfassungswidrig aufgehoben ist. Weshalb er laut Innenministerium zu ignorieren ist.

Abendjournal, 07.08.2013

Ungleiche Rechte bei Ortswahl

Konkret geht es um die Frage, wo homosexuelle Paare heiraten dürfen. Im Herbst tritt ein Gesetz in Kraft, das vorsieht, dass Verpartnerungen nur in Bezirkshauptmannschaften und Magistraten stattfinden dürfen. Wer Pech hat, landet also am schönsten Tag des Lebens in einer kargen Amtsstube.

Eine Bestimmung, die für den Verfassungsgerichtshof nicht nachvollziehbar ist. Ebenso wie Mann und Frau sollen sich auch homosexuelle Paare an jedem beliebigen Ort das Ja-Wort geben können. Egal, ob Schloss, Wiese oder Bauernhof.

Innenministerium: Gesetz ignorieren

Das Innenministerium reagiert darauf mit einem verbindlichen Informationsschreiben. Der Inhalt: die Behörden sollen die entsprechende Bestimmung im Gesetz ignorieren. Anfang nächsten Jahres soll dann eine verfassungskonforme Regelung beschlossen werden. Was bei der SPÖ auf Zustimmung stößt: in dieser Frage dürfe es keine Halbheiten geben, heißt es. Häme hingegen bei den Grünen, die ein Armutszeugnis für die Rot-Schwarze Gleichstellungspolitik sehen.