Töchterle: Studiengebühren-Rückzahlung an alle

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle hat entschieden, jetzt doch allen Universitäten die Studiengebühren für das Wintersemester 2012/13 zu ersetzen. Ursprünglich wollte er nur jenen acht Unis Geld geben, die Studiengebühren eingehoben haben und diese jetzt nach einem Verfassungsgerichtsurteil an die Studierenden rückerstatten müssen.

Morgenjournal, 27.8.2013

19 statt 12 Millionen

Dass laut dem ursprünglichen Plan nur jene acht Unis Geld erhalten hätten, die - wie man jetzt weiß - widerrechtlich Studiengebühren eingehoben haben, und die anderen 13 nichts - das hat zu einigem Unmut geführt unter den Uni-Rektoren und bei Verfassungsexperten Bedenken ausgelöst. Und ihre Argumente hätten ihm "eingeleuchtet", sagt nun Wissenschaftsminister Töchterle.

Um wirklich viel Geld geht es ohnehin nicht. Hätten - wie ursprünglich vorgesehen - nur die von der VfGH-Entscheidung unmittelbar betroffenen acht Unis die Gebühren rückerstattet bekommen, hätte das 12 Millionen gekostet. Jetzt würden es 17 Millionen, so Töchterle, zusätzlich müssten den acht Uni die Verwaltungskosten ersetzt werden, womit es insgesamt gegen 19 Millionen Euro ausmachen werde. Mit den Unis soll vereinbart werden, dass das Geld vor allem in die universitäre Infrastruktur fließen soll, so Töchterle.

Töchterle hält an Meinung fest

Ausgelöst wurde das aktuelle Hin und Her durch ein Rechtsgutachten, das der Minister vor nicht ganz zwei Jahren beim Verfassungsjuristen Heinz Mayer in Auftrag gegeben und veröffentlicht hat. Es besagt, dass Unis autonom Studiengebühren in beliebiger Höhe in ihren Satzungen festschreiben können. Woraufhin einige Unis eben genau das gemacht haben und den Studierenden das Geld jetzt zurückzahlen müssen, weil der Verfassungsgerichtshof anders entschieden hat. Wissenschaftsminister Töchterle bereut sein Vorgehen dennoch nicht. Das Höchstgericht interpretiere die universitäre Autonomie eben anders als er und Professor Mayer.

In der Sache selbst hat er seine Meinung nicht geändert. Dass Unis Studienbeiträge in unterschiedlicher Höhe einheben, sei international üblich. Für die Einführung in Österreich habe er einen Gesetzesvorschlag gemacht, und der bleibe mit Berücksichtigung des neuesten VfGH-Urteils aufrecht. Als Koalitionsbedingung für eine künftige Regierung will er das aber nicht verstanden wissen.