UNO prüft Behindertenrechte in Österreich
2007 hat Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Behinderten unterzeichnet. Wie weit Österreich diese Konvention tatsächlich umsetzt, hat nun die UNO geprüft. Österreichs Standpunkt wurde dabei in Genf von Vertretern aus den Ministerien und den Länder erklärt. Laut Behindertenorganisationen haben sie dabei aber nicht den kompetentesten Eindruck hinterlassen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 4.9.2013
"Peinlichkeit" in Genf
Für die Umsetzung der UN-Konvention gibt es in Österreich einen sogenannten nationalen Aktionsplan. Darin seien zwar Ziele formuliert, konkrete Maßnahmen hat die UNO bei ihrer Prüfung allerdings vermisst. Das liege vielleicht auch daran, dass die österreichischen Vertreter sich zu wenig mit der Konvention auseinandergesetzt haben, kritisiert Martin Ladstätter, der für die Behindertenorganisation bizeps in Genf bei der Prüfung dabei war. So hätten diese wortwörtlich die Konvention vorgelesen, "das war ja fast an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Aber es zeigt auch das Bewusstsein, das in Österreich herrscht. Entweder haben sie sich nicht vorbereitet und die Konvention nicht gelesen, oder sie haben sie gelesen und nicht verstanden. Ich kann den Unterschied nicht erkennen."
Darüber hinaus brauche es für die Umsetzung der Konvention die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, sagt Ladstätter und wartet nun gespannt auf die Empfehlungen des Prüfungskomitees. Denn weder die Vertreter des Bundes noch die der Länder hätten ein Ziel nennen können, das sie umsetzen und aufeinander abstimmen wollen.
Raus aus den Heimen
Unverständnis gab es dafür, dass in Österreich behinderte Menschen immer noch in speziellen Institutionen untergebracht sind, sagt Ladstätter. Da sieht auch die Volksanwaltschaft raschen Handlungsbedarf, sagt Volksanwalt Günther Kräuter: Es müsse zu einer "De-Institutionalisierung" kommen, Menschen mit Behinderung müssten möglichst im eigenen Wohnbereich leben können. Die Ergebnisse der Prüfung über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden in etwa zwei Wochen vorliegen. Bis dahin haben Ministerien und Länder noch die Möglichkeit, auf offene Fragen zu antworten.