Geheimdienste knacken Internet-Schlüssel

Geheimdienste können verschlüsselte Kommunikation im Internet knacken. Das berichten britische und US-Medien. Demnach sind gängige Verschlüsselungstechniken zur Chiffrierung von E-Mails, Banküberweisungen oder Telekommunikation für die National Security Agency (NSA) und ihren britischen Partnerdienst GCHQ keine Hindernisse. Die Angaben stammen angeblich vom Informanten Edward Snowden.

Morgenjournal, 6.9.2013

Sarah Kumpf

Geheime Hintertüren

Selbst als sicher geltende Verschlüsselungstechniken stellen für die Geheimdienste demnach keine Probleme dar. So könnten NSA und GCHQ Chiffrierungssyteme wie VPN oder SSL mit Hilfe eines streng geheimen Programms namens "Bullrun" knacken und die Inhalte mitlesen, berichteten der "Guardian" und das stiftungsfinanzierte investigative US-Nachrichtenportal ProPublica. Neben Supercomputern und Entscheidungen von Geheimgerichten helfen den Diensten demnach "geheime Partnerschaften" mit nicht namentlich genannten Technologieunternehmen.

Laut "Guardian" gibt die NSA jährlich 250 Millionen Dollar (190,5 Millionen Euro) aus, um Einfluss auf die Produktentwicklung von Softwareunternehmen auszuüben. Die "geheime Partnerschaften" ermöglichten es dem Geheimdienst, verborgene Zugänge in kommerzielle Verschlüsselungssoftware einzubauen. Die GCHQ sei so vermutlich in der Lage, in User-Accounts bei Hotmail, Google, Yahoo und Facebook einzudringen.

"Explosive" Enthüllungen

Der Experte für Verschlüsselungstechniken und Sicherheitsfragen, Bruce Schneier bezeichnete die neuen Enthüllungen in seinem Blog als "explosiv". "Die NSA ist in der Lage, das meiste im Internet zu entschlüsseln" - und das nicht auf "mathematischem Weg", sondern "indem sie betrügen".

Der ehemalige US-Geheimdienstmitarbeiter Snowden hatte durch die Veröffentlichung von Dokumenten zum Ausmaß der Telefon- und Internet-Überwachung durch die NSA Schlagzeilen gemacht. Er ist seit Mai auf der Flucht, die US-Justiz wirft ihm Spionage vor. Derzeit hält er sich in Russland auf, das ihm vorläufig für ein Jahr Asyl gewährt hat. (Text: APA, Red.)

Übersicht