Telekom-Prozess: BZÖ muss Geld zurückzahlen

Das gestrige Urteil im Telekom-Prozess ist ein schwerer Schlag für das BZÖ im laufenden Nationalratswahlkampf. Denn das Gericht hat das BZÖ zur Rückzahlung von 960.000 Euro an die Telekom Austria verurteilt. Im Nationalratswahlkampf 2006 war dieses Geld von der Telekom in den BZÖ-Wahlkampf geflossen. Jetzt soll es zurückfließen – immerhin ein Viertel des aktuellen Wahlkampfbudgets. Der Telekom-Anwalt will berufen.

Mittagsjournal, 14.9.2013

BZÖ-Anwalt: "Werden Berufung gewinnen"

Am Ende war der Richter sogar strenger als der Staatsanwalt. Der war zu Prozessende der Meinung, das BZÖ müsse 745.000 Euro an die Telekom zurückzahlen. Der Richter und die Schöffen hingegen verurteilten das BZÖ zur Rückzahlung der vollen 960.000 Euro. Die erste Reaktion von BZÖ-Anwalt Alexander Scheer: "Wir werden in Berufung gehen, wir werden die Berufung gewinnen. Ich verstehe das Urteil nicht, muss ich ganz klar sagen."

Der Anwalt vertritt die Rechtsansicht, dass es nicht reiche, dass das BZÖ von der 960.000 Euro Gelspritze für den Wahlkampf 2006 profitiert hat. Für eine Rückzahlung wäre auch ein gemeinsamer Tatplan der BZÖ-Spitze nötig gewesen, meint er, aber der damalige BZÖ-Obmann Peter Westenthaler habe nicht gewusst, dass das Geld von der Telekom kam.

BZÖ hofft auf Nichtigkeitsbeschwerde

960.000 Euro sind rund ein Viertel des Budgets im derzeitigen BZÖ-Wahlkampf. Es entstehe nun kein unüberbrückbarer Engpass im Wahlkampf, sagt Scheer, aber: "Jedes Geld geht im Wahlkampf ab. Wenn die anderen um sieben Millionen Euro Wahlkampf führen und wir um vier Millionen, natürlich geht das ab, aber das hat jetzt keinen großen Einfluss auf den Wahlkampf selbst. Es ist nur eine unglaubliche politische Problematik, wenn ein Richtermehr abschöpfen will als der Staatsanwalt. Da muss man sich fragen, warum."

Das BZÖ hat die rund 900.000 Euro zuletzt schon auf ein Treuhandkonto eingezahlt, also quasi zur Seite gelegt. Die Partei kündigte in der Nacht in einer Aussendung außerdem an, notfalls werde sie versuchen, sich an den nun verurteilten Ex-Parteileuten schadlos zu halten. Vor allem aber hofft das BZÖ auf eine erfolgreiche Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung.