Mehr Rechte für Bahnkunden

Die Bahnkunden in der Europäischen Union bekommen mehr Rechte. Künftig müssen die Unternehmen auch dann eine Entschädigung zahlen, wenn Züge wegen eines Unwetters oder Streiks zu spät ankommen - also wegen höherer Gewalt. Das hat am Vormittag der Europäische Gerichtshof EuGh in Luxemburg entschieden. Anlass für die Causa war ein mehrjähriger Rechtsstreit in Österreich.

Abendjournal, 26.9.2013

EuGH: Pflicht zur Entschädigung

Nach fast drei Jahren ist der Rechtsstreit zwischen den ÖBB und der staatlichen Schlichtungsstelle Schienen Control beendet. Es ist dabei um den Punkt Entschädigung bei Verspätungen gegangen, aufgelistet in den Beförderungsbedingungen der Bahn. Der Europäische Gerichtshof hat Ausnahmeregeln zugunsten der ÖBB für unzulässig erklärt. Richterin Maria Berger stellt in der Urteilsbegründung fest: "Dass ein Eisenbahnunternehmen nicht berechtigt ist, in seine Allgemeinen Beförderungsbedingungen eine Klausel aufzunehmen, wonach es von seiner Pflicht zur Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen befreit ist, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht."

Stärkere Fahrgastrechte Vorteil für Bahn

Zufrieden mit Urteil und Folgen ist Maria Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Schienen Control, die für die Rechte und Pflichten der Fahrgäste zuständig ist. Röhsler: "Wir gehen davon aus, dass starke Fahrgastrechte die Bahn attraktiver gegenüber anderen Verkehrsmitteln macht in der Europäischen Union. Das ist natürlich für die Bahn definitiv von Vorteil".

ÖBB zahlt bereits

In der EU könnten nun die Preise für Zugtickets steigen, glaubt man den Ankündigungen mancher Bahngesellschaften. Für die ÖBB und ihre Kunden ändert sich mit dem Urteil allerdings nichts, zumindest vorerst. Die Bahn zahlt bereits seit zwei Jahren bei einer deutlichen Verspätung, auch aufgrund höherer Gewalt. Bei Verzögerungen ab einer Stunde gibt es 25, ab zwei Stunden 50 Prozent des Fahrpreises für ein Einzelticket retour.