Rechtsanwälte kämpfen gegen Gebühren
Die österreichischen Rechtsanwälte wettern gegen die hohen Gebühren, die bei zahlreichen Rechtsgeschäften gezahlt werden müssen. Die Rechtsanwaltskammer fordert deren Abschaffung. Anlass ist der österreichische Anwaltstag in Klagenfurt.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 27.9.2013
"Weg damit, das brauchen wir nicht"
Das Gebührengesetz ist reich an allerlei Merkwürdigkeiten die teuer kommen. Will man etwa einen verstorbenen Verwandten von einem Friedhof auf den anderen umbetten lassen, ist eine "Enterdigungsgebühr" fällig, sagt Rechtsanwaltskammerpräsident Rupert Wolff: "Das, meinen wir, ist einer modernen, offenen Gesellschaft unwürdig."
Aber auch im normalen Alltag fordert der Staat bei zahlreichen Rechtsgeschäften Gebühren ein. Paare, die Kinder adoptieren wollen, müssen ein Prozent ihres Vermögens an Adoptionsgebühren entrichten. Und beim Abschluss eines Mietvertrages muss ein Prozent von 36 Monatsmieten an Gebühr bezahlt werden, kritisiert Wolff: "Das geht ordentlich ins Geld und belastet letztlich die Mittelschicht in unserem Land, diejenigen, die eben mieten und nicht in einer Eigentumswohnung leben. Weg damit, das brauchen wir nicht. Der Steuerzahler zahlt Steuern und damit muss der Staat sein Auslangen finden".
Gebühren schrecken ab
In manchen Fällen führt das Gebührengesetz sogar dazu, dass Verträge erst gar nicht geschlossen werden. So gilt der Ehevertrag, der heiratswilligen Paaren ja stets empfohlen wird, um sich im Falle einer Trennung einen Rosenkrieg zu ersparen, unter Anwälten als quasi totes Recht. Denn bei Vertragsabschluss ist wieder einmal ein Prozent des gemeinsamen Vermögens an Gebühr fällig, sagt Wolff: "Diese stattliche Gebühr schreckt viele davon ab, eine an sich sinnvolle vertragliche Vereinbarung zu schließen, die dann, wenn es zur Scheidung kommt, auch die Gerichte entlasten würde."
Begründungen bei Strafurteilen gefordert
Langjährige Forderungen der Anwälte gibt es auch rund um Strafprozesse. Seit langem wird kritisiert, dass bei Schöffen- und Geschworenengerichten, die ja über besonders schwere Delikte entscheiden, der Urteilsspruch nicht begründet werden muss. Für Verurteilte ist es daher schwer, ein derartiges Urteil nachzuvollziehen bzw. anzufechten. Wolff fordert hier Änderungen, nämlich dass Geschworene und Richter künftig gemeinsam über das Urteil beraten und es dann auch begründen.