Rauchergesetz: Fact box

Das Rauchverbot in der Gastronomie gilt in Österreich grundsätzlich seit dem Jahr 2009 - allerdings mit Übergangsfristen und Ausnahmen.

Mittagsjournal, 7.10.2013

Weitere Verschärfung

Rauchen verboten in Restaurants und Lokalen, in denen Speisen und Getränke angeboten werden: diese Grundregel gilt in Österreich seit dem 1. Jänner 2009. Tabakwaren dürfen seither nur mehr in baulich abgetrennten Extraräumen konsumiert werden. Ausgenommen waren von Anfang an kleine Lokale mit einer Fläche bis zu 50 Quadratmetern. Diese können das Rauchen entweder im gesamten Lokal erlauben oder verbieten - von außen erkennbar am entsprechenden Aufkleber an der Eingangstür. Für größere Lokale, die einen Umbau planten, um Raucher und Nichtraucher trennen zu können, galt zunächst eine Übergangsfrist bis Juli 2010 - bis dahin war das Rauchen dort ohne Einschränkung erlaubt.

Die Besitzer größerer Lokale mussten gleich handeln und bauten Glaswände ein oder verbannten die Raucher in die Hinterzimmer.

Im Sommer 2010 ging die Übergangsfrist zu Ende, seither ist das Rauchen in der Gastronomie nur mehr in Räumen erlaubt, die vom Rest des Lokals durch Wände oder Türen getrennt sind.

Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom Juli dieses Jahres bringt nun eine weitere Verschärfung: demnach müssen Nichtraucher die Möglichkeit haben, ins Lokal oder zum Beispiel auf die Toilette zu gelangen - ohne dabei durch den Raucherbereich gehen zu müssen. Damit werden für zahlreiche Lokalbesitzer weiter Umbaumaßnahmen notwendig.