Rauchergesetz: Wirt klagt Republik

Unterstützt von der Wirtschaftskammer bringt ein Wiener Gastronom jetzt eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich ein. Er verlangt Schadenersatz für die Umbauten in seinem Lokal - diese sind nach einem Erkenntnis des Verwaltungs-gerichtshofes nämlich inzwischen nutzlos geworden.

Abendjournal, 7.10.2013

Wirt will Schadenersatz

Wie tausende andere Gastwirte in Österreich hat der Wiener Gastronom Heinz Pollischansky in seinem Studentenlokal im 9. Bezirk einen abgetrennten Nichtraucherraum eingerichtet: "Wir haben vier elektrische Schiebetüren gemacht, etliche Glastüren, damit sich wieder beide wohlfühlen."

Die Nichtraucher betreten das Lokal jedoch weiter durch den Raucherbereich - laut Höchst-gericht nicht mehr zulässig. Also müsste Pollischansky neuerlich umbauen. Zuvor will er das Geld für den ersten Umbau von der Republik zurück - bis zu 50.000 Euro - mit dem Argument, die Behörden hätten ihn damals falsch beraten. Bei einem Erfolg könnten sich andere Wirte anschließen.

Weitere Klagen möglich

Insgesamt wurden schon 96 Millionen Euro in Nichtraucher-Umbauten gesteckt, sagt die Wirtschaftskammer. Diese Summe könnten die Wirte einklagen, sagt Fachgruppen-Obmann Helmut Hinterleitner - außer der neue Nationalrat ändert das Tabakgesetz so, dass keine neuen Umbauten nötig sind.

"Es wird diese Klage geben, aber die Klage kann zurückgenommen werden, wenn das Gesetz korrigiert wird. Und um das geht es bei dieser ganzen Frage.", so Hinterleitner.

Die Zahl der Anzeigen nach dem Nichtraucher-Schutzgesetz geht übrigens zurück. Im Vorjahr gab es 3000 Anzeigen, heuer im ersten Halbjahr waren es 1300. Der Großteil betrifft die Gastronomie - besonders weil der Hauptraum im Lokal nicht rauchfrei gehalten wird.