Fracking bleibt in Frankreich verboten

Der Abbau von Schiefergas durch die umstrittene Methode Fracking bleibt in Frankreich weiterhin verboten. Das hat der Verfassungsrat gestern bestätigt. Damit ist eine Klage eines amerikanischen Energieunternehmens zurückgewiesen worden, das gegen das Fracking-Verbot ankämpft.

Morgenjournal, 12.10.2013

In Frankreich hat der Verfassungsrat gestern zur Erleichterung der Umweltschützer und zahlreicher Anwohner bestätigt, dass das 2011 erlassene Gesetz gegen das so genannte „Fracking“ zur Gewinnung von Schiefergas aus tief liegenden Gesteinsschichten rechtmäßig ist. In Frankreich werden große Schiefergasvorkommen, deren Abbau von vielen als extrem umweltschädlich eingeschätzt wird, vor allem in der Großregion Paris und in landschaftlich reizvollen Regionen zu beiden Seiten des Rhonetals südlich von Lyon vermutet. Das französische Höchstgericht wies mit seiner gestrigen Entscheidung eine Klage des US-amerikanischen Energieunternehmens Schuepbach zurück und stufte damit den Umweltschutz höher ein als die unternehmerische Freiheit.

Gesetz schiebt Riegel vor

Die Debatte über das Zertrümmern von Gesteinsschichten unter Hochdruck durch eine Mischung aus riesigen Wassermengen, Sand und mehreren Dutzend Chemikalien zur Schiefergasgewinnung - schlägt in Frankreich seit über 2 Jahren extrem hohe Wellen. Als bekannt wurde, dass Ex-Umwelt- und Energieminister Borloo 2010 in aller Heimlichkeit amerikanischen und französischen Energieunternehmen Schürfrechte in der Region Paris und im südlichen Rhonetal eingeräumt hatte, war der Protest wegen potentieller Umweltschädlichkeit so groß, dass die damalige Regierung in Windeseile ein Gesetz verabschiedete, das den Abbau von Schiefergas nicht generell verbietet, allerdings die Technologie des Frackings.

Nach der Entscheidung des französischen Höchstgerichts sei dieses wiederholt in Frage gestellte Gesetz nun unbestritten, so Präsident Hollande höchstpersönlich. Und Umweltminister Martin betonte: Es ist ein juristischer, aber auch ein ökologischer und politischer Sieg. Indem der Verfassungsrat das Verbot bestätigt, erkennt er die nachgewiesenen Umweltrisiken des Fracking-Verfahrens an. Diese Risiken bestehen – wie in den USA seit Jahren zu sehen- hauptsächlich in der möglichen Grundwasserverseuchung, einem extrem hohen Wasserverbrauch und der Destabilisierung des Untergrunds.

Hohe Schadenersatzforderungen

Auf den französischen Staat dürften nach dieser Gerichtsentscheidung jetzt allerdings Milliardenforderung der insgesamt drei Energiekonzerne zukommen, die bereits Explorationsrechte erhalten hatten. Und gleichzeitig verstummen selbst innerhalb der Regierung und der sozialistischen Partei die Stimmen nicht, welche die Ängste der Fracking-Gegner für übertrieben und irrational halten. Angesichts des französischen Außenhandelsdefizits sei es vorzuziehen, das Gas und das Öl, das man unter den Füßen habe auszubeuten, anstatt es in Russland oder im mittleren Osten zu kaufen, heißt es etwa, im Land Descartes müsse man wieder zur Vernunft kommen und zumindest die Forschung zulassen, um überhaupt das Ausmaß der Schiefergasvorkommen zu kennen.

Angesichts dessen warnt der Sprecher der Schiefergasgegner: Man muss weiter achtsam bleiben. Denn die Konzerne werden nicht einfach aufgeben, für sie geht es um Aber-Milliarden. Man muss jedoch wissen: Schiefergas, das heißt 10 Jahre lang Profite für die Erdöl- und Gaskonzerne und 200 Jahre Tränen und Umweltverschmutzung für die französische Bevölkerung.