Fachwelt zu Beethovenfries-Restitution

Der Beethovenfries von Gustav Klimt ist eine Ikone des Jugendstils und seit 1986 Publikumsmagnet der Wiener Secession. Gestern ist ein Antrag auf Restitution des Wandfrieses eingebracht worden. Und zwar von der Sammlerfamilie Lederer.

Besucher betrachten das Beethovenfries

(c) Schlager, APA

Zum ersten Mal gezeigt wurde der Wandfries im Jahr 1902 in der Wiener Secession. Dann wurde er verkauft und wiederverkauft an die Sammlerfamilie Lederer. 1939 wurde die Sammlung der Familie enteignet. Nach dem Krieg wird sie zwar zurückgegeben, aber mit einem Ausfuhrverbot belegt. 1973 hat die Republik Österreich das Werk schließlich gekauft. Seit 1986 wird die Leihgabe der Österreichischen Galerie Belvedere in der Wiener Secession gezeigt.

Aufgrund einer Novelle des österreichischen Restitutionsgesetzes im Jahr 2009 können nun allerdings auch Kunstwerke zurückgefordert und -gegeben werden, die Österreich den ursprünglichen Besitzern abgekauft hat, wie das beim Beethovenfries der Fall war. Was meint die Fachwelt nun zu dieser Causa?

Kulturjournal, 16.10.2013

Es gehe nicht um irgendein Kunstwerk, stellt Rechtsanwalt Noll klar: Beim Beethovenfries handle es sich um einen Pfeiler im kulturellen Selbstverständnis Österreichs. Seine Kanzlei vertritt die Mehrzahl der Erben von Erich Lederer; den Antrag auf Restitution des Beethovenfries hat ein kleiner, in der Schweiz ansässiger Teil der Erbengemeinschaft eingebracht, der von Anwalt Marc Weber vertreten wird. Für den Wiener Rechtsanwalt Noll kommt der Vorstoß zu früh.

Grundsätzlich ist der Beethovenfries für Noll aber ein klarer Rückstellungsfall. Die zwei neuen Rechtsgutachten, die die Lederer-Erben vorgelegt haben, stützen sich auf eine Novelle des Kunstrückgabegesetzes aus dem Jahr 2009. Davor waren Kunstwerke, die die Republik Österreich von den früheren Besitzern nach dem Zweiten Weltkrieg angekauft hat, automatisch von der Rückgabe ausgeschlossen.

Das Beethovenfries wurde 1973 laut "New York Times" um 750.000 Dollar erworben, um die Hälfte des damals vom Auktionshaus Christie's geschätzten Preises. Das Ausfuhrverbots-Gesetz, das schon seit den 1920er Jahren existiert und für die kulturelle Identität des Landes bedeutsame Werke schützen sollte, sei nach dem Zweiten Weltkrieg erpresserisch angewendet worden, erklärt Rechtsanwalt Alfred Noll.

Streng genommen haben die Lederer-Erben gestern keinen Antrag auf Rückgabe des Beethovenfries eingebracht, sondern nur eine Anregung. Denn trotz der Novelle des Restitutionsgesetzes 2009 sei dieses immer noch wie ein Gnadenakt formuliert, meint Noll.

Wenig überrascht von der Anregung der Lederer-Erben zur Rückgabe des Beethovenfries zeigt sich auch Eva Blimlinger, wissenschaftliche Koordinatorin der Kommission für Provenzienzforschung. Wie die Chancen auf die Restitution des Beethovenfries tatsächlich stehen, will Blimlinger - im Gegensatz zu Anwalt Noll - zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Der Beethovenfries ist zwar seit den 1980er Jahren in der Wiener Secession zu bewundern, tatsächlich inventarisiert ist er allerdings in der Österreichischen Galerie Belvedere. Direktorin Agnes Husslein-Arco war heute wegen einer Auslandsreise für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Auch das Kulturministerium, bei dem die Anregung der Erben mittlerweile eingelangt ist, will keinen Kommentar abgeben: Die Causa werde wie jedes andere Rückgabeverfahren behandelt. Auch die Tatsache, dass es sich um ein besonders prominentes Kunstwerk handle, ändere daran nichts.