ÖH gegen Aufnahmetest-Gebühren

Der Verfassungsgerichtshof hat heute alle Verfahren rund um das Thema "autonome Studienbeiträge an den Universitäten" abgeschlossen. Für die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) ist das Thema Gebühren an den Unis damit aber noch nicht abgeschlossen.

Abendjournal, 30.10.2013

Auch gegen Testgebühren

Zur Erinnerung: Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle hatte es den Universitäten überlassen, Studiengebühren einzuheben. Bereits im Sommer wurde von den Richtern entschieden, dass dies aber nur durch ein Gesetz zu regeln wäre und somit verfassungswidrig ist. Jetzt wollen die Universitäten die einbezahlten Studienbeiträge zurückzahlen.

Die ÖH sieht sich durch den Richterspruch bestätigt und will jetzt auch gegen die Gebühren vorgehen, die manche Universitäten bei Aufnahmetests einheben, sagt Viktoria Spielmann vom ÖH-Vorsitzteam. Auch solche Gebühren wären verfassungswidrig, ist Spielmann überzeugt. Ein Gutachten habe der ÖH rechtgegeben.

Weitere Klagen

An die 40 Studenten hatten die Studiengebühren beim Verfassungsgericht bekämpft. Die ÖH rechnet jetzt auch bei mit weiteren Klagen, sagt Viktoria Spielmann und verspricht klagenden Studenten Unterstützung.

Derzeit erheben zum Beispiel die Medizin-Universitäten für die Teilnahme an ihrem Aufnahmeverfahren Gebühren in der Höhe von knapp 100 Euro. Auch andere Universitäten diskutieren eine Einhebung.