Handels-KV-Verhandlungen: Keine Einigung
Nach den Metallern nun die Handelsangestellten: Gewerkschaft und Unternehmer haben gestern Abend zum zweiten Mal verhandelt, um wie viel die Gehälter steigen sollen und sich nicht einigen können. Die Sache ist deshalb etwas kompliziert, weil gleich für zwei Jahre verhandelt wird. Streitpunkt ist das übernächste Jahr.
8. April 2017, 21:58
(c) Schlager, APA
Morgenjournal, 31.10.2013
Streitpunkt Gehalt
Die Arbeitgeber wollen einen Doppelabschluss, also einen Kollektivvertrag für die Jahre 2014 und 2015 erreichen. Gescheitert ist es an der angebotenen Höhe der Löhne und Gehälter für das zweite Jahr, sagt Rene Tritscher aus dem Arbeitgeber-Verhandlungsteam: "Wir hätten die Idee gehabt, dass wir besonders die Einstiegsgehälter sehr, sehr stark erhöhen. Wir hätten in unserem Vorschlag vorgesehen, dass wir für das Jahr 2014 schon auf 1.450 als Mindestgrundgehalt im Handel gehen und im Jahr 2015 sogar 1.500 Euro. Wir konnten uns dann leider für das Jahr 2015 für die Gehälter über 1.500 Euro noch nicht auf einen Erhöhungsfaktor einigen."
Einigung wahrscheinlich
Das Angebot sei nicht das gewesen, was die Gewerkschaft unter einer ordentlichen Gehaltserhöhung verstehe, betont Gewerkschafter Manfred Wolf: "Es ist daran gescheitert, dass bei allen Überlegungen, die wir entwickelt haben, um zu einem Gehaltsabschluss, nicht die Qualität erreicht haben, die wir guten Gewissens bei unseren Beschäftigten vertreten können."
Konkret sei es um die gestaffelten Erhöhungen im Jahr 2015 gegangen, die auf dem Verbraucherpreisindex aufbauen. Ein Abschluss für gleich zwei Jahre wäre eine ungewöhnliche Lösung, ergänzt Wolf: "Wir gehen schon weit über wesentliche Grundsätze unserer Kollektivvertragspolitik hinaus und erwarten uns aber auch ein Entgegenkommen auf Arbeitgeberseite und das war heute einfach nicht sichtbar."
Die Chancen für eine Einigung in der nächsten Gesprächsrunde in zwei Wochen seien aber intakt, das sehen auch die Arbeitgeber so. Drei Verhandlungstermine könnten diesmal also für einen neuen handels-Kollektivvertrag reichen.