Inserate: Verfahren gegen Bures eingestellt

Wenige Wochen nach der Nationalratswahl zeichnen sich nun Entscheidungen der Justiz in den sogenannten Inseratenaffären ab, was die Ermittlungen gegen hochrangige Politiker betrifft. Eine Entscheidung liegt bereits vor: Das Verfahren gegen Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) ist eingestellt. Es kommt also nicht zu einer Anklage.

Mittagsjournal, 31.10.2013

Kein Schädigungsvorsatz

Die Ermittlungen wegen Untreueverdacht gegen Ministerin Doris Bures waren durch ein internes Schreiben einer Ministeriumsmitarbeiterin ausgelöst worden. Sie hatte kritisiert, Inserate würden unkoordiniert und freihändig vom Ministerbüro an Medien vergeben. So würden etwa Rabattmöglichkeiten nicht genutzt. Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, bestätigt nun einen "Kurier"-Bericht: "Das Verfahren gegen Doris Bures wegen des Verdachts der Untreue wurde aus Beweisgründen eingestellt, weil kein Handeln mit Schädigungsvorsatz festgestellt werden konnte."

Mag sein, heißt es, dass einzelne Inseratvergaben unwirtschaftlich waren, aber nicht im Sinne eines strafrechtlich relevanten Schädigungsvorsatzes. Außerdem hätten Mitarbeiter und nicht die Ministerin selbst Inserate ausgehandelt. Bei einer "Alkohol am Steuer"-Kampagne habe sogar die Bundesbeschaffungskommission über die Inserat-Vergaben entschieden.

Berlakovich-Anklage unwahrscheinlich

Eingestellt wurde das Verfahren nur acht Tage nach der Nationalratswahl. Und die Justiz bestätigt auch, dass demnächst die Entscheidung im Verfahren gegen Agrarminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) bekannt werden dürfte. Da geht es um den Vorwurf, sein Ministerium habe übertrieben hohe Summen für Inserate in ÖVP- bzw. Bauernbund-nahen Zeitungen ausgegeben. Ein Justizinsider meint heute, die Vorwürfe seien eher harmlos. Demnach dürfte es auch hier eher nicht zu einer Anklage kommen.

Anklagen gegen BZÖ-Politiker?

Hingegen könnte die Korruptionsstaatsanwaltschaft schon in den nächsten Tagen eine Anklage bekanntgeben - im Verfahren gegen Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler und andere Kärntner BZÖ-Politiker. Es geht um eine angebliche BZÖ-Wahlkampfbroschüre auf Landeskosten.

Was ist nun grundsätzlich strafbar und was nicht? Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek: "Wenn ich jetzt als Landesregierung oder als Gemeinde Inserate vergebe, dann muss es ja darum gehen, dass ich die Landesbürgerinnen und Landesbürger über bestimmte Maßnahmen versuche, objektiv zu informieren. Und es muss eine unmittelbare Verbindung mit den Landesinteressen geben."

Dass die Justiz die Nationalratswahl abgewartet hätte bis zur Bekanntgabe der Entscheidungen in den Ermittlungsverfahren, weist Pilnacek zurück. Dass der Endbericht der Ermittlungen gegen Bundeskanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer (beide SPÖ) schon längere Zeit bei Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) liegt, begründet Pilnacek so: "Es ist allein der Bericht der Staatsanwaltschaft knapp 60 Seiten. Wir haben fünf Kartons Ermittlungsakte, da dauert es natürlich länger." Aus dem Ministerbüro heißt es, Karl lese sich grundsätzlich alles sehr genau durch und sie sei ja auch Juristin und Professorin.