OGH hebt Strasser-Urteil auf

Mit einem Knalleffekt endet die heutige Berufungsverhandlung über das Urteil gegen Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hebt das Ersturteil - vier Jahre unbedingt Haft wegen Bestechlichkeit - zur Gänze auf und verweist ihn zurück an die erste Instanz, der Fall muss neu verhandelt werden. Grund ist eine Ungenauigkeit in der Urteilsbegründung des Erstgerichtes, die aber für einen Schuld- oder Freispruch wesentlich ist.

Mittagsjournal, 26.11.2013

Ernst Strasser

(c) Fohringer, APA

Lücke im Korruptionsstrafrecht

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in der Causa Strasser hat die Beobachter überrascht: Der OGH hat zwar die Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Innenministers Ernst Strasser verworfen, aber von Amts wegen das Urteil aufgehoben und die Causa zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Grund dafür ist eine Lücke im Korruptionsstrafrecht, die erst Anfang 2013 geschlossen wurde. Das Erstgericht hat aus Sicht des OGH nicht ausreichend klargestellt, ob Strasser einen Vorteil - 100.000 Euro jährlich - für ein konkretes Amtsgeschäft gefordert hat. Vor der Neufassung des Korruptionsstrafrechts musste dies der Fall sein: Amtsträgern konnte Bestechlichkeit nur für ein bestimmtes Amtsgeschäft vorgeworfen werden, "Anfüttern" und Ähnliches wurde erst nachher verboten.

Anwalt zufrieden

Strasser verließ den Verhandlungssaal wortlos, er bahnte sich ohne einen Kommentar den Weg durch die zahlreich erschienenen Journalisten und Fotografen. Sein Anwalt Thomas Kralik begrüßte die OGH-Entscheidung - schon deshalb, weil der OGH damit bewiesen habe, dass er "trotz aller medialer Vorverurteilung" nicht der Stimme des Volks folgt. Kralik sieht die Ausgangsposition für Strasser jetzt günstiger, ob er mit einem Freispruch rechnet, ließ er offen. (Text: APA, Red.)