Generalprokuratur für Strasser-Verurteilung
Ende November will der Oberste Gerichtshof (OGH) über das Urteil gegen den früheren Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser entscheiden. Er wurde wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Generalprokuratur, oberste Anklagebehörde der Republik, hat in einer Stellungnahme empfohlen, den Schuldspruch zu bestätigen, aber die Strafe herabzusetzen.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 22.10.2013
"Tatbestandsmerkmal darf nicht erschwerend sein"
Muss Ernst Strasser wegen seiner Lobbyisten-Affäre ins Gefängnis oder nicht? Darüber will der OGH am 26. November entscheiden. Aus Sicht der Generalprokuratur, die jeden Fall vor dem Höchstgericht prüft, ist der Schuldspruch gegen Strasser zu bestätigen. Allerdings empfiehlt die Generalprokuratur das Strafmaß von vier Jahren Haft aufzuheben.
Der Grund für die von angeregte Strafneubemessung läge darin, dass die Abgeordnetentätigkeit Strassers im Europäischen Parlament als erschwerend angesehen worden sei, so der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, im Ö1-Abendjournal. "Das bedeutet aus unserer Sicht einen Verstoß gegen das sogenannte Doppelverwertungsverbot, weil diese Eigenschaft als Amtsträger bereits Tatbestandsmerkmal der Bestimmung der Bestechlichkeit ist", konkretisierte Ulrich.
Verringerung der Haftstrafe?
So könnte man auch beispielsweise nicht jemand der wegen gewerbsmäßigem Betrug verurteilt wird, als besonders erschwerend vorwerfen, dass er Erwerbsmäßig betrogen habe, erklärte Ulrich.
Ob die Höchstrichter der Empfehlung der Generalprokuratur folgen, bleibt abzuwarten. Ob die Höchstrichter der Empfehlung der Generalprokuratur folgen, bleibt abzuwarten. Wenn ja kann Strasser mit einer Verringerung seiner Haftstrafe rechnen.