Vier Jahre Haft für Strasser

Ex-ÖVP-Innenminister und -EU-Parlamentarier Ernst Strasser ist zu vier Jahren Haft unbedingt verurteilt worden. Das Gericht befand Strasser wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Abendjournal, 14.1.2013

Ernst Strasser

(c) FOHRINGER, APA

Tatbestand" eindeutig erfüllt"

Für den Schöffensenat war der Tatbestand der Bestechlichkeit "ganz eindeutig erfüllt". Es stehe "ohne Zweifel fest", dass Ernst Strasser bei den Gesprächen mit den als Lobbyisten getarnten Enthüllungsjournalisten Claire Newell und Jonathan Calvert vom 11. November und 3. Dezember 2010 "eine monetäre Leistung von 100.000 Euro Jahresgage für die Einflussnahme auf die Gesetzgebung im EU-Parlament" gefordert habe, stellte Richter Georg Olschak in der ausführlichen Urteilsbegründung fest, der Strasser mit versteinerter Miene folgte.

Strassers Behauptung, er habe die Journalisten für Geheimdienst-Agenten gehalten und sie bzw. ihre Hintermänner aufdecken wollen, zählte Olschak "wohl zum Abenteuerlichsten, was mir in meiner 20-jährigen Erfahrung untergekommen ist". Und weiter: "Sie werden in Österreich kein Gericht finden, das dieser Verantwortung glauben wird." Vielmehr habe Strasser die Journalisten "tatsächlich für Angestellte einer Lobbying-Firma gehalten" und in seiner Funktion als Abgeordneter des Europäischen Parlaments "cash for law" betrieben, führte Olschak aus.

Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde

Mildernd ist für Olschak nur der bisher unbescholtene Lebenswandel Strassers. Erschwerend sei aber, dass er als Mitglied des EU-Parlaments Geld für Gesetzesänderungen gefordert habe. "Das ist das wichtigste Gremium des Kontinents und kein Kuhdorf", donnert Olschak in Richting Strasser, und fügt hinzu: "Es hat in der Zweiten Republik wenige Menschen gegeben, die Österreich so geschadet haben wie Sie."

Aus generalpräventiven Gründen schließt das Gericht auch von vornherein aus, dass Strasser später eine elektronische Fußfessel beantragen könnte. Strassers Anwalt legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil ein. Das ist somit nicht rechtskräftig.