Strasser-Urteil: OGH-Entscheid für Aufhebung

Kein endgültiges Urteil im Fall Ernst Strasser - statt dessen muss das Verfahren zurück an den Start. Mit dieser Entscheidung sorgten die Höchstrichter des Obersten Gerichtshofes heute für Überraschung. Sie erklärten den Spruch damit, dass der Erstrichter das Urteil nicht genau genug begründet habe. Der Fall Strasser muss somit neu verhandelt werden.

Ernst Strasser

(c) Pfarrhofer, APA

Abendjournal, 26.11.2013

Zurück an die Erste Instanz

Ernst Strasser muss nicht ins Gefängnis - jedenfalls vorläufig nicht. Die Tatfrage ist zwar geklärt, doch die Urteilsbegründung des Erstgerichts sei zu allgemein: so argumentiert Senatsvorsitzender Eckart Ratz die Entscheidung des Richtersenats. Zwar sei eindeutig belegt, dass Strasser als Amtsträger Geld gefordert habe. Im Urteil habe der Richter aber nicht genau begründet wofür. Sollte Strasser nur allgemeine Forderungen gestellt haben, wäre dies nach damaligem Recht nicht strafbar gewesen. Eine Geldforderung für die Einflussnahme auf ein konkretes Gesetz wäre allerdings sehr wohl verboten.

Unterschiedliche Einschätzung

Während des Erstverfahrens gaben Zeugen zu Protokoll, dass es sich um die Richtlinien für Anlegerschutz und Elektroschrott gehandelt habe. Doch darüber muss die Erste Instanz - also das Wiener Landesgericht nun neu entscheiden. Strassers Verteidiger Thomas Kralik sieht jetzt eine günstigere Ausgangsposition für einen Freispruch. Kralik geht davon aus, dass eine neue Verhandlung höchstens ein bis zwei Tage dauern wird.

Strafrechtsexperte Klaus Schwaighofer von der Universität Innsbruck hält einen Freispruch Strassers dennoch für unwahrscheinlich. Ein Schuldspruch liege näher als ein Freispruch.

Ernst Strasser selbst wollte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes nicht kommentieren. Er war sichtlich erfreut, die Weihnachtszeit zu Hause verbringen zu können und zeigte Interesse für den Adventmarkt im Justizpalast.

Zuvor hatte Strasser für einen Freispruch plädiert. Nun muss das Urteil ausgefertigt werden, mit einer neuen Verhandlung am Wiener Landesgericht ist erst im nächsten Jahr zu rechnen.