D: NPD-Verbot beantragt

Nach monatelanger Vorbereitung beantragen die deutschen Bundesländer heute das Verbot der rechtsextremen NPD beim deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In der mehr als 250 Seiten starken Antragsschrift versuchen sie vor allem, Parallelen zwischen der Ideologie der NPD und den Nationalsozialisten des Dritten Reiches aufzuzeigen.

Mittagsjournal, 3.12.2013

"Grenzen setzen"

Für ein Verbot muss nachgewiesen werden, dass eine Partei in aggressiv kämpferischer Weise den Staat zerstören will. Die deutschen Bundesländer haben ihre Argumente in einem fast 300 Seiten starken Antrag zusammengefasst und dabei auch solche Aufnahmen protokolliert, wie zum Beispiel ein NPD-Funktionär die Folgen der Finanzkrise beschreibt und dabei Ausdrücke wie "Judenrepublik" gebraucht.

Da müsse die Demokratie Grenzen setzen, argumentiert der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Thorsten Albig. Der bayrische Innenminister Joachim Hermann ergänzt, die NPD müsse verboten werden, weil sie versuche, vor allem junge Menschen mit Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit zu infiltrieren. Diese Argumente waren auch schon vor zehn Jahren, beim ersten Verbotsantrag, auf dem Tisch. Der Antrag ist damals gescheitert, weil der Verfassungsschutz bis in den Parteivorstand hinauf Informanten hatte. Diesmal haben alle Länder-Innenminister bestätigt, dass das gesamte verwendete Material nur von Parteimitgliedern stamme, die keine Quellen der Verfassungsschützer seien. Die Rechtsextremen konnten sich damals als Sieger fühlen, deshalb hat die Politik in Deutschland lange gezögert, es noch einmal zu versuchen.

Skepsis bleibt

Ein Parteienverbot kann in Deutschland nur von der Bundesregierung, vom Bundestag oder von der Länderkammer, dem Bundesrat, beantragt werden. Diesmal gehen die Länder alleine nach Karlsruhe. Das Parlament und die Regierung sind skeptisch geblieben. Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger: "Es muss ein aggressives, agitatorisches Verhalten nachgewiesen werden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof verlangt auch eine gewisse Bedeutung einer zu verbietenden Partei, und die NPD nimmt in der Bedeutung ganz deutlich ab." Am Ende müssen sechs von acht Verfassungsrichtern überzeugt werden.