Letzte Änderungen im Lehrerdienstrecht
Nach den Streitereien rund um das neue Lehrerdienstrecht kommen SPÖ und ÖVP nun Lehrern entgegen. Wie aus einem Abänderungsantrag für den heutigen Verfassungsausschuss hervorgeht, sollen Lehrer an AHS und berufsbildenden Schulen, die Schularbeitsfächer unterrichten, künftig um bis zu zwei Stunden kürzer in der Klassen stehen müssen. Allerdings bekommen sie dann weniger Zulagen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 12.12.2013
Es war ein zähes Ringen in 35 Verhandlungsrunden. Jetzt wollen SPÖ und ÖVP offenbar doch noch vor der Plenarsitzung am Dienstag eine Einigung mit den Gewerkschaftern zum Lehrerdienstrecht erreichen. So liest sich der Abänderungsantrag zum Gesetzesentwurf der Regierung, den Rot und Schwarz heute im Verfassungsausschuss des Parlaments einbringen.
Der Kern: Lehrer an AHS-Oberstufen und berufsbildenden Schulen sollen nur noch 20 statt der ursprünglich geplanten 22 Wochenstunden unterrichten, sofern sie für Schularbeitsfächer zuständig sind und eine Mehrbelastung haben.
Auch bei der Qualifikation der Lehrer soll sich noch etwas tun: Ab 2029, also zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, sollen alle Lehrer einen Master-Abschluss vorweisen müssen, bis dahin soll ein "Bachelor" reichen.
Die Lehrergewerkschaft hat sich in den Verhandlungen stets um die Qualität des Unterrichts gesorgt. Und auch die geplante höhere Wochenarbeitszeit hat sie heftig kritisiert.
Darauf habe man jetzt mit dem Antrag reagiert, heißt es im Beamtenministerium. SPÖ-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat uns dazu eine Stellungnahme übermittelt, Zitat Heinisch-Hosek:
„Im Verfassungsausschuss geht es darum, den Gesetzestext noch einmal zu diskutieren und auch jene Änderungen durchzugehen, die es im Zuge des parlamentarischen Prozesses gegeben hat. Danach gehe ich von einem Beschluss im Ausschuss und am Dienstag dann im Plenum aus.“
Weitere, weitreichende Änderungen am Gesetzesentwurf nach der heutigen Ausschusssitzung schließen SPÖ und ÖVP
aus. Zitat Heinisch-Hosek: „Im Zuge des parlamentarischen Prozesses hatte die Gewerkschaft noch einmal die Möglichkeit sich einzubringen. Der jetzige Text ist ein faires und modernes Gesamtpaket und ein attraktives Angebot für künftige Lehrende.“
So sieht das Pflichtschullehrer-Gewerkschafter Paul Kimberger, der Chefverhandler der Lehrer in den Dienstrechtsverhandlungen, aber nicht. Er ortet vor allem noch Nachteile für die Volksschullehrer, auch sie sollten etwa eine Fächerzulage wie die Lehrer an höheren Schulen bekommen.
Kommt man den Lehrern nicht noch weiter entgegen, dann seien Proteste nicht ausgeschlossen, sagt Kimberger im Vorfeld des Verfassungsausschusses. Und das, so Kimberger, schließe nichts aus - auch nicht Streik.