Ungarn enteignet ausländische Grundstücksnutzer

In Ungarn kommen ausländische Bauern, darunter auch österreichische, jetzt noch mehr unter Druck. Die nationalkonservative Regierung unter Viktor Orban hat ein Gesetz beschlossen, mit dem langfristige Nutzungsverträge für Ackerflächen am 1. Mai nächsten Jahres ihre Gültigkeit verlieren - und damit werden ausländische Bauern de facto aus Ungarn vertrieben.

Morgenjournal, 19.12.2013

Enteignung

Ziel der nationalkonservativen Orbán-Regierung ist es, möglichst viele ausländische Bauern, die in Ungarn Landwirtschaft betreiben, aus dem Land zu drängen. „Ungarischer Boden in ungarischer Hand“ lautet die Devise und jedes Mittel ist recht, auch wenn darunter die Rechtssicherheit Ungarns leidet.

Die Agrarstrategen von Ministerpräsident Viktor Orbán nehmen jetzt jene ausländischen Bauern auf Korn, die langfristige Nutzungsverträge für ungarische Ackerflächen abgeschlossen haben. Diese Verträge wurden hauptsächlich nach 1994 zwischen ungarischen Staatsbürgern und ausländischen Bauern, meist aus Österreich abgeschlossen. Denn seit 1994 ist es Ausländern verboten in Ungarn Ackerflächen zu kaufen. Daher waren solche Nutzungsverträge für Ausländer eine legale Alternative, um in Ungarn an landwirtschaftlich genutzten Grund und Boden heranzukommen.

Ungarische Bauern haben mit anderen ungarischen Bauern solche Nutzungsrechte üblicherweise nicht abgeschlossen, wozu auch, die ungarischen Bauern konnten ja Grund und Boden kaufen. Ausländer nicht. Daher haben sich etliche österreichische Landwirte auf die Vereinbarung solcher Nutzungsrechte eingelassen. Sie haben diese Rechte auf viele Jahrzehnte vereinbart, manche Nutzungsrechte sind sogar auf lebenslange Dauer abgeschlossen worden.

Der Preis für diese Rechte hat oft dem damaligen Verkaufspreis entsprochen, weil das Nutzungsrecht ja einem Bodenerwerb sehr nahe kam. Schließlich sind diese Nutzungsrechte auch im Grundbuch eingetragen worden und haben als rechtssicher gegolten – bis jetzt.

Ab 1. Mai 2014

Das neue Gesetz, das soeben vom ungarischen Parlament verabschiedet worden ist, besagt, dass landwirtschaftliche Nutzungsrechte, im Fachjargon auch Nießbrauchsrecht genannt mit 1. Mai nächsten Jahres ihre Gültigkeit verlieren. Die betroffenen österreichischen Bauern, also die Nutznießer verlieren damit ihre Rechte und natürlich auch ihr bezahltes Geld. Schlimmer noch, sie haben ihre Felder im vergangenen Herbst bestellt und verlieren jetzt auch noch ihre Ernte im Sommer, denn ab Mai haben sie ja kein Nießbrauchsrecht mehr.

Wie viele ausländische und somit auch österreichische Bauern betroffen sind, kann noch nicht gesagt werden. Bisher haben sich vier Landwirte aus Österreich, die in Ungarn insgesamt rund 1.500 Hektar bewirtschaften bei einem auf solche Fälle spezialisierten Rechtsanwalt gemeldet. Agrarexperten schätzen, dass dutzende ausländische Bauern betroffen sind, die in Ungarn tausende Hektar beackern.