Regierung will Rauchverbot lockern

Kaum ein Thema wird in Österreich so emotional debattiert, wie der Nichtraucherschutz in Lokalen. Während der Regierungsverhandlungen schien kurzzeitig sogar ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie möglich. Jetzt machen die Regierungsparteien aber wieder einen Schritt zurück in Richtung weniger Nichtraucherschutz - die Regeln sollen lockerer werden.

Nichtraucherschild

(c) Weigel, DPA

Mittagsjournal, 19.12.2013

Wirtschaft zufrieden

Bis jetzt gilt folgende Regel: Wenn ein Lokal einen eigenen Raucherraum hat, dürfen Gäste nicht gezwungen sein, ihn zu betreten - weder auf dem Weg in die rauchfreien Teile des Gasthauses, noch auf dem Gang zum WC. Das hat der Verwaltungsgerichtshof vor einem halben Jahr entschieden und sich dabei auf das Tabakgesetz berufen. Doch so sehr sollen Gäste vor dem Rauch gar nicht geschützt werden, sagen die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP. Sie haben einen Gesetzesentwurf eingebracht, der den Gerichtsentscheid aushebeln soll. Es sei Besuchern eines Lokals sehr wohl zumutbar, dass sie einen Raucherraum kurz durchqueren müssen, so die Abgeordneten.

So denkt auch Thomas Wolf vom Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer: Er sieht darin keine Lockerung des Nichtraucherschutzes, sondern "lediglich eine rechtliche Klarstellung". Außerdem dürften nicht gerade jene Betriebe benachteiligt werden, die im Einklang mit den behördlichen Auflagen Investitionen in den Nichtraucherschutz vorgenommen haben, so Wolf.

"Offenbar Eile geboten"

So ist es laut dem Entwurf auch der Sinn der Änderung, dass die Gastronomie vor Investitionen zum Erfüllen gesetzlicher Auflagen geschützt wird. Das wollen die Regierungsparteien durch ein neues Gesetz erreichen, das das alte Gesetz anders "authentisch interpretiert", wie es im Juristendeutsch heißt. Und zwar so, dass es Restaurants, Discos und Bars mit Raucherraum doch erlaubt sein soll, den Raucherbereich gleich am Eingang des Lokals einzurichten, oder auf dem Weg zu den Toiletten. Ein "unüblicher" Vorgang, sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Eine authentische Interpretation kommt ganz selten vor. Ich kann mich an zwei oder drei Fälle erinnern. Aber wahrscheinlich ist Eile geboten, weil viele Strafverfahren anhängig sind und denen will man den Boden entziehen", vermutet Mayer.

"Retourkutsche der Gesetzgebung"

Wird das Gesetz beschlossen, müssen alle noch anhängigen Verfahren eingestellt werden. Die Wirte sind dann nicht mehr mit Strafen bedroht. Daran muss sich dann auch der Verwaltungsgerichtshof halten, sagt Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk: "Nun kommt sozusagen die Retourkutsche der Gesetzgebung, die sagt. In Zukunft soll das anders gehandhabt werden. Dagegen ist an sich nichts einzuwenden. Aber in Wahrheit geht's darum, dass man damit eine Fehlleistung der Gesetzgebung kaschiert." Die habe das ursprüngliche Gesetz nämlich so schwammig formuliert, dass es auch fünf Jahre nach seinem Beschluss immer noch nicht ganz klar ist, wie weit der Nichtraucherschutz in der Gastronomie gehen soll.