Korruptions-Bekämpfer: Zu wenig Personal

Die Staatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung hatte in diesem Jahr mit den Causen Strasser, Mensdorff-Pouilly, Telekom und Hypo-Alpe-Adria viel Arbeit und Druck. Denn es mangle weiterhin an Personal, klagt die Staatsanwaltschaft.

Szene im Wiener Landesgericht

(c) Bruna, APA

Morgenjournal, 27.12.2013

Bewährte Neuerungen

Mehr als 1000 Fälle sind bereits im anonymen Postkasten der Whistleblower-Homepage der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft eingegangen. Jede vierte Meldung wird an die Finanz weitergeleitet. Fast 40 Prozent der Informationen führen zur Prüfung eines Ermittlungsverfahrens in Wirtschafts-und Korruptionssachen. Nur sieben Prozent der Hinweise sind nach Einschätzung der Staatsanwälte völlig "substratlos" - also ohne konkreten Anfangsverdacht.

Als besonders hilfreich hat sich das System der Rückfrage beim anonymen Hinweisgeber erwiesen: So können die Staatsanwälte relativ rasch entscheiden, ob die angezeigten Vorwürfe überhaupt strafrechtlich relevant sind.

Mehr Kompetenzen, wenig Personal

Im kommenden Jahr sollen die Kompetenzen der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft noch ausgeweitet werden: Künftig ist sie auch für Straftaten im Bereich Elektrizitäts- und Gaswirtschaft zuständig.

Viele Aufgaben - aber wenig Personal: nur zwei Drittel der vorgesehenen Planstellen sind tatsächlich besetzt: 35 Staatsanwälte sollten hier arbeiten - tatsächlich sind aber nur 22 im Dienst. Ginge es nach Plan, sollten im kommenden Jahr nahezu doppelt so viele Korruptions-Fahnder engagiert sein - nämlich 40. Etwas Entlastung könnten die ersten Absolventen des Lehrgangs für Korruptionsfälle bringen, die ihre Ausbildung im Sommer beenden werden.

Viele Verfahrenshürden

Aber auch bei den Ermittlungen selbst gibt oft massive Probleme: Experten kritisieren die lange Verfahrensdauer im Bereich der Korruptionsbekämpfung. So müssen die Ermittler oft Monate, manchmal sogar Jahre auf Beweisunterlagen aus dem Ausland warten. Auch im Inland gibt es Hürden: So ist etwa das Verfahren im Fall von Kontoöffnungen höchst kompliziert: Weil es kein eigenes zentrales Register gibt, so müssen die Fahnder alle 800 Finanzinstitute kontaktieren und nachfragen, ob ein Verdächtiger dort ein Konto unterhält. Damit werden aber über 800 Personen von der im Grunde geheimen Verdachtslage informiert. Unter Umständen erfährt auch der Verdächtige selbst davon- und kann sein Vermögen so noch rechtzeitig in Sicherheit bringen.