2. Anlauf für Millionärssteuer in Frankreich

Im Wahlkampf 2012 kündigte Frankreichs Präsident Francois Hollande eine Millionärssteuer an. Eine erste Fassung, die Großverdiener stark belastet hätte, kippte das Verfassungsgericht. Nun wurde eine zweite Version abgesegnet. Sie belastet zwar ebenfalls Einkommen von mehr als einer Million Euro, zahlen muss allerdings der Arbeitgeber.

Abendjournal, 30.12.2013

Nur 210 Millionen Euro für das Budget

In der Erstfassung dieser Millionärssteuer hätte der einzelne Steuerpflichtige auf Einkommensteile, die über der Grenze von einer Million Euro liegen, 75 Prozent Steuer abführen müssen. Das Verfassungsgericht befand das vor einem Jahr als zu hoch. Daraufhin schrieb Hollande die Steuer den Unternehmen vor. 50 Prozent beträgt diese Steuer auf Lohnbestandteile über einer Million. An diesem Gesetz hat das Verfassungsgericht nun nichts mehr auszusetzen.

Gelten soll es vorerst nur beschränkt auf zwei Jahre. Betroffen sind nach Schätzungen etwa 470 Unternehmen, deren Topverdiener mehr als eine Million Euro verdienen, und ein Dutzend Fußballclubs, die teure Ballkünstler beschäftigen. Dem Staat wird das ganze nach ersten Berechnungen nur etwa 210 Millionen Euro pro Jahr bringen – keine große Summe angesichts der Budgetnöte Frankreichs.