Millionärssteuer: Hollandes zweiter Anlauf

Frankreichs Präsident Francois Hollande versprach im Wahlkampf 2012 eine Millionärssteuer als wichtigen Punkt seines Programmes. Die erste Fassung, die Großverdiener belastet hätte und die den Schauspieler Gerard Depardieu aus dem Land trieb, wurde als unfair und übertrieben vom Verfassungsgericht gekippt. Nun wurde eine zweite Version genehmigt. Sie belastet ebenfalls Einkommen von mehr als einer Million Euro, zahlen muss aber das Unternehmen.

Mittagsjournal, 30.12.2013

Erfolg im zweiten Anlauf

Wer mehr als eine Million Euro im Jahr verdient, soll der Gesellschaft und damit dem Staat mehr zurück geben, so die Intention von Präsident Hollande. In der Erstfassung dieser Millionärssteuer hätte der Steuerpflichtige auf Einkommensteile, die über die Million hinaus gehen, 75 Prozent Steuer abführen müssen. Das Verfassungsgericht befand das als zu hoch und setzte 66 Prozent als höchste Steuerlast für einen einzelnen Bürger fest, was ohnehin weltweit am oberen Ende der Skala liegt. Daraufhin versuchte es Hollande von der anderen Seite und ließ eine Steuer für Unternehmen ausarbeiten, die ihren Angestellten mehr als eine Million pro Jahr bezahlen. 50 Prozent beträgt diese Steuer auf Lohnbestandteile über eine Million Euro. Dazu kommen natürlich noch Sozialabgaben, sodass sich wieder eine Abgabensumme von 75 Prozent allein für den Arbeitgeber ergibt.

An diesem Gesetz hat das Verfassungsgericht nun nichts mehr auszusetzen und es kann in Kraft treten. Gelten soll es vorerst nur beschränkt auf zwei Jahre, nämlich auf Einkommen, die 2013 und 2014 ausbezahlt werden. Betroffen sind nach Schätzungen etwa 470 Unternehmen, deren Topverdiener mehr als eine Million verdienen, und ein Dutzend Fußballclubs, die teure Ballkünstler beschäftigen. Unternehmen und Clubs machen seit Monaten Stimmung gegen das Gesetz und bezeichnen es als unternehmerfeindlich.

Weitere Steuern gekippt

Dem Staat wird das ganze nach ersten Berechnungen nur etwa 210 Millionen Euro pro Jahr bringen, keine große Summe angesichts der Budgetnöte Frankreichs. Hollande erhofft sich, dass dadurch überzogene Vorstandsgagen sinken, aber angesichts vielfältiger Möglichkeiten, Einkommen anders zu deklarieren, dürfte dieser Effekt nicht eintreten. Die Millionärssteuer ist nur ein kleiner Teil des Budgetgesetzes, über den das Verfassungsgericht gestern entschieden hat. Hollande wollte auch Steuerschlupflöcher schließen. Steuerberater sollten ihre Steuervermeidungsmodelle offen legen, bevor sie sie Kunden anbieten. Diesen Teil hat das Verfassungsgericht abgelehnt. Ebenfalls nicht erlaubt wurde ein Steuer auf erwartete Kapitalerträge, etwa von Lebensversicherungen, die Begründung: Das Vermögen eines Bürgers werde damit eventuell zu hoch geschätzt.