Knalleffekt bei Telekom-Immo-Prozess
Der Staatsanwalt hat heute für einen Knalleffekt im Telekom-Schillerplatz-Prozess gesorgt. Er zog überraschend die Anklage gegen drei Beschuldigte zurück. Gegen Ex-ÖBB Chef Martin Huber beantragte der Staatsanwalt allerdings eine Ausweitung der Anklage auf schweren Betrug.
8. April 2017, 21:58

(c) Neubauer, APA
Mittagsjournal, 16.1.2014
Vorwürfe nicht haltbar
Der Staatsanwalt Michael Radasztics hat das Gericht aufgefordert, ÖBB-Personenverkehrschefin Birgit Wagner, einen Architekten und einen Ex-Telekom-Mitarbeiter vom Vorwurf der Beweismittelfälschung und Begünstigung frei zu sprechen. Aus der Hauptverhandlung habe sich ergeben, dass der Vorwurf der Beweismittelfälschung nicht haltbar sei, so der Ankläger. Das inkriminierte Gutachten des Architekten sei nicht gefälscht bzw. nicht rückdatiert gewesen, das Datum am Deckblatt sei der Bewertungsstichtag für die Immobilie (Mai 2005) und nicht das Datum der Gutachtenserstellung, so wie es der Architekt in der Hauptverhandlung klargestellt habe. Nach kurzer Beratung kam das Gericht der Aufforderung nach und verkündete drei Freisprüche.
"Schwerer Betrug"
Verdüstert hat sich die Lage hingegen für Ex-ÖBB-Chef Martin Huber. Der Staatsanwalt hat heute überraschend mitten im Prozess die Anklage gegen Huber ausgeweitet, der sich bisher er "nur" wegen Mittäterschaft bei Untreue an der Telekom verantworten musste. Huber habe gegenüber den ÖBB nicht die Wahrheit über sein Engagement beim Kauf und Verkauf der Schillerplatz-Immobilie gesagt, begründete der Ankläger die Ausweitung. In Wirklichkeit sei Huber faktischer Geschäftsführer beim Käufer, der Schillerplatz 4-Projektentwicklungsgesellschaft SP4, gewesen und nicht seine Ehefrau. 75 Prozent der Anteile an der SP4 hatte Huber, dies habe er gegenüber den ÖBB nicht offengelegt. Da der Betrug die Schadenssumme von 50.000 Euro übersteige, werde Huber wegen schweren Betrugs angeklagt. (Text: APA, Red.)