Neue Ministerien werden beschlossen
Der zuständige Ausschuss des Nationalrates bereitet heute die Fusionierung des Wissenschafts- mit dem Wirtschaftsministerium vor. Diese Fusion wird dann - Ende Jänner - vom gesamten Nationalrat bestätigt und offiziell beschlossen werden, so wie die gesamte Neustrukturierung der diversen Ministerien nach der Wahl und den Koalitionsverhandlungen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 21.1.2014
Wissenschaft vor Wirtschaft
Karlheinz Töchterle als Wissenschaftsminister, das war einmal. Der neue Wissenschaftsminister ist auch für Wirtschaft zuständig und heißt Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Töchterle findet das gar nicht erbaulich und will als frischgebackener Nationalratsabgeordneter Ende Jänner gegen das neue Bundesministeriengesetz stimmen. Und damit auch gegen die Linie der ÖVP, auf deren Wahlliste er ja ins Parlament gekommen ist.
Das neue Mitterlehner-Ministerium wird laut Gesetzesentwurf übrigens die Wissenschaft ganz voran tragen in seinem Namen - wird also Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft heißen. Diese Reihung ist wohl ein schwacher Trost für Töchterle, aber auch für die HochschülerInnenschaft.
Neue Kompetenzverteilung
Weitere Änderungen durch die Änderungen des Bundesministeriumsgesetzes: Das Außenministerium unter Sebastian Kurz (ÖVP) bekommt die Integrationsagenden dazu, Gabriele Heinisch-Hoseks (SPÖ) Behörde heißt Bundeministerium für Bildung und Frauen, ein Bundesministerium für Familien und Jugend entsteht, Leiterin ist bekanntermaßen Sophie Karmasin.
Und das Bundeskanzleramt bekommt durch das neue Bundesministeriengesetz die Aufgaben Kunst, Kultur und Kultus - also Religionsgemeinschaften - dazu. Zuständiger Minister dafür wird allerdings letztendlich nicht der Bundeskanzler werden, sondern ein sogenannter Kanzleramtsminister: nämlich Josef Ostermayer (SPÖ). Laut Bundesverfassung ist ein Kanzleramtsminister ein vollwertiges Regierungsmitglied mit Sitz und Stimme im Ministerrat, weisungsfrei vom Bundeskanzler, aber ohne eigenes Ministerium im Sinne des Bundesministeriengesetzes.