Hüftoperation: Wer zahlt, kommt früher dran

Wer in Österreich ein neues Hüftgelenk braucht, muss oft monatelang auf einen Operationstermin warten. Laut Gesetz dürfen die Termine ausschließlich nach streng medizinischen Kriterien vergeben werden. In der Praxis sieht das aber anders aus. Das legt jedenfalls ein Test des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) für das Magazin "Konsument" nahe.

Morgenjournal, 27.1.2014

Ein Monat statt ein halbes Jahr

Ein Leben lang hatte sie Hüftprobleme, jetzt hat sie dauernd Schmerzen und will sich möglichst rasch operieren lassen. Mit dieser Krankengeschichte hat die VKI-Testperson zwölf Privatordinationen in Wien und Niederösterreich aufgesucht. Begleitet wurde sie dabei immer von einer Zeugin, die namentlich nicht genannt werden will. Gemeinsam haben die beiden alle Besuche protokolliert. Das Fazit der Zeugin: "Wenn man in eine Privatordination geht und dafür bezahlt, hat man in vielen Fällen einen recht schnellen Termin für die OP."

Fünf Ärzte hätten der Patientin frühere Operationstermine angeboten, einmal hätte sie statt 14 Monaten nur drei Monate warten müssen, ein anderes Mal statt einem halben Jahr nur einen Monat. Die Vorreihung haben die Ärzte unterschiedlich argumentiert, schildert die Gesundheitsexpertin des VKI, Bärbel Klepp, die für den Test verantwortlich ist: Einer habe gemeint, er halte sich immer zwei, drei Termine für "seine" Patienten frei. Klepp: "Das geht natürlich nicht. Eine Warteliste hat eindeutig nach medizinischen Kriterien geführt zu werden. Und der Patient kommt dran, der eben den stärksten Leidensdruck hat."

"Missbrauch von Macht"

Ein anderer Arzt habe mit Augenzwinkern gesagt, dass man da schon etwas machen könne, er kenne jemanden, der für die OP-Warteliste zuständig ist. Heftige Kritik an dieser Vorgehensweise kommt auch vom niederösterreichischen Patientenanwalt Gerald Bachinger: "Es ist ein Missbrauch von anvertrauter Macht, das ist jenseits von allen medizinisch fachlichen Kriterien und entspricht überhaupt nicht den Vorgaben."

Einer der Ärzte habe der Testperson für 1000 Euro auch eine Sonderbehandlung nach der OP angeboten, inklusive Erreichbarkeit unter der privaten Handynummer und täglicher Privatvisite. Bärbel Klepp: "Das geht natürlich gar nicht. Weil wenn der Herr Doktor keinen Dienst hat im Spital, dann kann er zwar die Frau Huber besuchen und ihr Blumen bringen, aber er darf ihr nicht einmal ein Aspirin verordnen."

Klare Kriterien fehlen

Wie lange man auf eine Hüftoperation wartet, sollte eigentlich daran bemessen werden, wie akut die medizinische Situation ist. Das Problem: Es gibt keine einheitlichen Kriterien. Deshalb haben drei Ärzte die Testperson als Akutfall eingestuft, die anderen nicht. Patientenanwalt Bachinger: "Es entsteht eben der Verdacht, dass bei manchen diese Einstufung als Akutsituation vor allem deswegen erfolgt, weil der Besuch in der Privatordination stattgefunden hat. Und nicht weil das Krankheitsbild als solches als akut zu sehen ist."

Bachinger fordert, dass OP-Termine nur mehr im Krankenhaus vergeben werden dürfen. Sie sollen in Systeme eingegeben werden, die man nicht umgehen kann, und zwar nach einheitlichen Kriterien. Noch seien die im Gesetz zu wenig genau definiert.

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