Familiengerichtshilfe kommt wie geplant

Die Familiengerichtshilfe ist ein wichtiger Teil der neuen Obsorgeregelung, die seit einem Jahr gilt. Sie soll Familien während einer Trennung begleiten, und sie kommt wie geplant ab 1. Juli flächendeckend in ganz Österreich. Das hat das Justizministerium heute bestätigt. Dort, wo es die Familiengerichtshilfe schon gibt, sind die Erfahrungen sehr positiv.

Mittagsjournal, 31.1.2014

"Prioritäres Projekt"

Die Befürchtungen, es könnte kein Geld geben, sind nicht berechtigt: Die Familiengerichtshilfe werde ab Juli in ganz Österreich tätig sein, sagt die Sprecherin des Justizministeriums Dagmar Albegger: Der Vollausbau sei ein "prioritäres Projekt des Ministeriums". Dort, wo es sie schon gibt, ist man zufrieden. Am Bezirksgericht Amstetten wurde vor knapp zwei Jahren mit dem Pilotprojekt begonnen, seit Anfang dieses Jahres ist die Familiengerichtshilfe in Vollbetrieb. Das heißt, nachdem ein Antrag eingebracht wird, beginnt ein "Clearing-Verfahren", sagt Peter Harm vom Bezirksgericht Amstetten. Dabei werde versucht, das weitere Vorgehen mit den Eltern zu vereinbaren. "Und das ist sicherlich die größte Stärke." Damit könne in vielen Fällen ein ausgedehnteres Verfahren abgewendet werden.

Ab einem gewissen Alter werden auch die Kinder in das Verfahren mit einbezogen, sagt Peter Harm, und das versuchten Psychologen, Sozialarbeiter und Pädagogen möglichst schonend, vor allem für die Kinder, zu gestalten. Damit könnten die Befragung von Sachverständigen oder mehrfache Verhandlungen vermieden werden.

Kürzere Verfahren

Sobald alle Bezirksgerichte auf die Familiengerichtshilfe zurückgreifen können, werde sich das auch auf die Dauer der Verfahren auswirken, sagt Dagmar Albegger, die auch eine entsprechende "Personaldotierung" verspricht. Das werde sich auch auf die Verfahrensdauer auswirken.

Doch ein längeres Verfahren muss nicht immer negativ sein, so Peter Harm, der darauf hinweist, das auch die Zahl der einvernehmlichen Regelungen zugenommen habe. In Amstetten können derzeit zwei Drittel aller Verfahren außergerichtlich geregelt werden.