Nationalbank: Eingriff in Pensionen
Die Nationalbank hat sich heute mit dem Betriebsrat auf Änderungen bei Sonder-Pensionen geeinigt. Die neue Regelung soll ab nächstem Jahr gelten, sie betrifft aber nur Angestellte, die noch nicht in Pension sind.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 31.1.2014
Für aktive Angestellte
Anlass für die Änderungen war ein noch unveröffentlichter Roh-Bericht des Rechnungshofes. Er empfiehlt der Nationalbank Kürzungen bei den Zusatzpensionen. Das hat auch den Betriebsrat umgestimmt, die Rechnungshof-Vorschläge werden daher jetzt umgesetzt. Konkret geht es um Dienstverträge, die vor 1993 geschlossen wurden. Danach wurden auch die Privilegien schrittweise abgebaut. Für alle, die vor 1993 bei der Nationalbank begonnen haben, wird das Pensionsantrittsalter erhöht auf 62 Jahre, derzeit liegt es zwischen 55 und 60. Erhöht werden auch die Pensionsbeiträge und es wird Abschläge bei Frühpensionen geben. Alles in allem ist das eine Angleichung an Beamten- und ASVG-Pensionen. Betroffen sind derzeit etwa 550 Angestellte.
Wer bereits in Pension ist, für den gelten die Änderungen nicht. Denn die Höhe der Pensionen bleibt gleich, derzeit liegt sie bei etwa 80 Prozent des letzten Gehaltes. Wie hoch die Einsparungen für die Nationalbank sind, wird derzeit berechnet, es dürfte sich aber um mehrere Millionen Euro pro Jahr handeln. In einem sind sich Nationalbank Geschäftsführung und Betriebsrat übrigens auch einig: sie sind strikt dagegen, Kürzungen bei Sonderpensionen als Verfassungsgesetz zu beschließen, so wie das derzeit im Nationalrat diskutiert wird.