Neue Regeln für Promi-Staatsbürgerschaften
Laut aktuellem Gesetz kann die Bundesregierung Personen aus dem Ausland die Staatsbürgerschaft aufgrund ihrer "außerordentlichen Leistung" verleihen. Was das genau ist, war bisher nicht definiert. Nun hat das Innenministerium eine Liste von Kriterien ausgearbeitet, die diese Prominenten-Einbürgerungen nachvollziehbar machen soll.
8. April 2017, 21:58
(c) Neumayr, APA
Abendjournal, 4.2.2014
Noch Diskussionsbedarf
Sportler zum Beispiel sollen im Prinzip nur mehr eingebürgert werden, wenn es keinen im Leistungsniveau vergleichbaren Österreicher gibt und er/sie im Nationalteam eingesetzt werden soll.
Künstler aus dem Ausland sollen dann vorzeitig eingebürgert werden können, wenn ihre Einzelleistung einen wesentlichen Beitrag zum Kunstgeschehen Österreichs darstellt.
Wirtschaftstreibende müssen Arbeitsplätze in "wesentlichem Ausmaß" schaffen. Allerdings: Wie viele Jobs sind "wesentlich"? Darüber, und über die exakte Bedeutung manch andere Begriffe in dem Entwurf lässt sich trefflich diskutieren.
Noch nicht abgestimmt
Insgesamt sind vier Leistungsbereiche genannt: Wissenschaft, Wirtschaft, Sport und Kunst. Jeder dieser Bereiche enthält fünf bis sieben Kriterien, die aber nicht sämtlich, sondern nur "überwiegend" erfüllt werden müssen. Was immer "überwiegend" genau heißt.
Und dem Text ist zu entnehmen, dass Verleihungen wegen Leistungen in anderen Tätigkeitsbereichen - also nicht Wissenschaft, Wirtschaft, Sport oder Kunst - liegt, ebenfalls möglich sein sollen, wenn diese im besonderen Interesse der Republik liegt.
Der Kriterienkatalog, so heißt es in dem mit der SPÖ noch nicht abgestimmten Papier des Innenministeriums, diene dazu, der Regierung eine bestmögliche Abwägung im Einzelfalls zu ermöglichen.