Handwerkerbonus: 600 Euro pro Jahr

Im Juli soll der im Regierungsabkommen vereinbarte Handwerkerbonus in Kraft treten. Zurzeit wird noch am genauen Modell gebastelt, aber geplant ist: Wer seine Wohnung renoviert - in der er aber selber wohnen muss -, kann in Zukunft bis zu 3.000 Euro an Rechnungen einreichen und vom Staat eine Förderung von maximal 600 Euro pro Jahr bekommen. Damit soll Schwarzarbeit eingedämmt werden.

Mittagsjournal, 24.02.2014

Zehn Millionen Euro noch heuer

Bis zu 600 Euro kann man zurückbekommen, wenn man seine Wohnung renoviert und die Handwerkerrechnungen einreicht. Materialkosten für eine Renovierung sind da nicht berücksichtigt, aber die Fahrt- und Arbeitsstunden der Handwerker. Geplant ist der Handwerkerbonus vorerst als Pilotprojekt, für 2014 sind derzeit vom Finanzministerium 10 Millionen Euro, für 2015 dann 20 Millionen Euro vorgesehen. Gefordert hatte den Handwerkerbonus der Wirtschaftsflügel der ÖVP bei den Regierungsverhandlungen. Damit soll die Schwarzarbeit auf diesem Sektor eingedämmt werden und auch eine Konjunkturankurbelung gelingen.

Kritik von Rechtsexperten

Der Vergabemodus ist allerdings noch nicht geklärt - die Idee, die Förderung wie auch bei der thermischen Sanierung zu vergeben, stößt auf Kritik. Dabei sollen ab einem Stichtag Gutscheine ausgegeben werden. Wer also zu spät ansucht, bekommt keine Förderung mehr. Verfassungsrechtler Theo Öhlinger hält das für problematisch: Damit hänge es vom Zufall ab, ob jemand den Bonus in Anspruch nehmen kann oder nicht. "Wenn der Staat so handelt, ist das unter dem Gleichheitsgrundsatz sehr fragwürdig."

Die Wirtschaftskammer kritisiert die Höhe der Absetzbarkeit und äußert ebenfalls Bedenken wegen der Deckelung. Wenn allerdings die Fördersumme begrenzt ist, dann gebe es wenig Spielraum, so Verfassungsrechtler Öhlinger. Dann könne es nur so funktionieren, dass, "wer zu spät kommt, einfach Pech gehabt hat."

An dem Modell werde derzeit noch gefeilt, heißt es aus dem Finanzministerium. Bis Ende April ist noch Zeit, dann kann die neue Regelung mit dem Budgetbegleitgesetz den Nationalrat passieren.