Promi-Einbürgerungen: Reform vor Beschluss
Der Ministerrat beschließt heute neue Kriterien für die Einbürgerung von Prominenten wie Sportlern und Künstlern. Das Verfahren wird mit einer Verordnung neu geregelt, Entscheidungen sollen transparent und nachvollziehbar werden. Aber auch die neuen Kriterien lassen einigen Spielraum.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 25.2..2014
Deutsch nicht notwendig
Operndiva Anna Netrebko ist Österreicherin mit Zweitwohnsitz in New York, wie ihr Management der immer wiederkehrenden Kritik entgegenhält, dass Netrebko nie da sei. Den österreichischen Pass hat die Sopranistin ohne große Deutsch-Kenntnisse bekommen - das Um und Auf bei der Einbürgerung Normalsterblicher. Aber daran wird sich auch mit den neuen Kriterien nichts ändern - es genügt für Künstler weiterhin, folgende Anforderung zu erfüllen: "Die herausragende künstlerische Leistung des Einzelnen zeiht das Publikum an."
Denn zu den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Sport und Kunst sind zwar jeweils fünf bis sieben Kriterien in diesem - übrigens nur für die aktuell im Amt befindliche Bundesregierung bindenden - Katalog aufgelistet. Doch es ist auch klargestellt, dass die Kriterien nicht kumulativ erfüllt werden müssen, sondern ein punktuelles, aber überwiegendes Erfüllen der Kriterien ausreiche. Viel Spielraum für die jeweiligen Fachminister, die Einbürgerungen künftig begutachten und begründen müssen, bevor die Bundesregierung das beschließt.
"Hohe Reputation"
Das gilt für die Wirtschaft - wo nicht nur Firmeninhaber, sondern auch Manager mit maßgeblichem Einfluss eingebürgert werden können, wenn in Österreich investiert oder Jobs geschaffen wurden, und das gilt auch für die Wissenschaft. Da steht zwar an erster Stelle dieses Kriterium: "Wissenschaftliche Tätigkeit auf Gebieten, die noch nicht erschlossen sind, bzw. die Weiterentwicklung von wissenschaftlichen gebieten." Aber es geht auch viel allgemeiner: "Hohe Reputation in der internationalen scientific community bzw. internationaler Bekanntheitsgrad".
Tauschgeschäfte beim Sport
Gar nicht zu reden vom Sport, wo das erste Kriterium wie eine nicht überwindbare Hürde klingt: "Es steht aktuell kein anderer hinsichtlich des Leistungsniveaus vergleichbarer österreichischer Leistungssportler zur Verfügung, auch nicht aus dem Nachwuchsbereich." Wer kann das schon zweifelsfrei entscheiden. Aber weiter unten im Kriterienkatalog geht es ohnehin wieder zum Kern der Sache: "Beabsichtigung und formalrechtliche Möglichkeit der sofortigen Einsetzbarkeit in einem österreichischen Nationalteam." Das war bei Sportler-Einbürgerungen immer schon der entscheidende Punkt. Vor sechs Jahren sollte etwa der damalige Kapitän der Vienna Capitals, Darcy Werenka, knapp vor Beginn der Eishockey-WM in Innsbruck eingebürgert werden. Der Beschluss fiel dann, als die WM schon lief, quasi in letzter Minute - weil die SPÖ die Gelegenheit nützen wollte, um zwei Rapid-Spieler einzubürgern. Gegen solche Junktims hilft auch der neue Kriterienkatalog nicht.