Spanien: Steuer-Rückzahlungen mit Tücken
Droht der spanischen Regierung eine Rückzahlung in Milliardenhöhe? Der Europäische Gerichtshof hat eine Mineralölsteuer, die während zehn Jahren eingehoben wurde, für illegal erklärt. Das Urteil gilt rückwirkend. Dennoch kommt unter Autofahrern an den Tankstellen keine rechte Freude auf: der Weg zur Steuer-Vergütung ist nämlich kompliziert.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 1.3.2014
Unrechtmäßig eingehoben
Die spanische Regierung muss ihren Bürgern wegen einer unrechtmäßig erhobenen Spritsteuer voraussichtlich Milliarden erstatten. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil eine von 2002 bis 2013 erhobene Steuer auf Benzin, Diesel, Heizöl, Kerosin und andere Kraftstoffe als mit dem EU-Recht unvereinbar.
In den Jahren hatte die Steuer dem spanischen Fiskus insgesamt rund 13 Mrd. Euro eingebracht, die nun wenigstens zum Teil an die Bürger zurückfließen dürften. Mit dem Urteil könnte die Regierung auch bei ihrer Haushaltssanierung Probleme bekommen.
Die obersten europäischen Richter werteten die Steuer als mit der EU-Verbrauchssteuerrichtlinie unvereinbar. Sie knüpft die Erhebung zusätzlicher Verbrauchssteuern auf Mineralöle an besondere Ziele. Die spanische Regierung hatte bei der Einführung der Steuer zwar erklärt, diese diene dem Gesundheitswesen in den spanischen Regionen. Das Gericht sah dies allerdings nicht als erwiesen an und bemängelte, die Steuer diene reinen Haushaltszwecken. Die Regierung in Madrid erklärte, sie habe sich vor der Einführung mit der EU-Kommission beraten. Deswegen müsse die Verantwortung geteilt werden.
Belege vorweisen
Damit die Verbraucher die Steuer zurückbekommen, müssen sie Belege vorlegen, was vielen Privatleuten nicht möglich sein dürfte. Allerdings dürften zahlreiche Unternehmen über entsprechende Steuerunterlagen verfügen. In Luxemburg geklagt hatte ein Frachtunternehmen, das allein zwischen 2005 und 2008 rund 45.000 Euro Steuern zahlte.
Die Rückzahlungen, deren Höhe sich nach Angaben der Regierung nicht beziffern lässt, könnte die Konsolidierung erschweren. Das Land mit der viertgrößten Volkswirtschaft der Eurozone muss in diesem Jahr das Defizit auf 5,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verringern, um wie geplant 2016 wieder unter die in der EU geltende Defizitgrenze von drei Prozent zu kommen. Der Staatshaushalt ächzt unter den Kosten der Bankenkrise und einer tiefen Rezession. Rund 25 Prozent der Spanier sind arbeitslos.
Im Schlussquartal 2013 sei das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der viertgrößten Wirtschaft des Euroraums um 0,2 Prozent zum Vorquartal gewachsen, teilte das Statistikamts INE am Donnerstag in einer zweiten Schätzung mit. In einer ersten Schätzung war die Behörde noch von einem etwas stärkeren Wachstum von 0,3 Prozent ausgegangen. Im Jahresvergleich ging die Wirtschaftsleistung um 0,2 Prozent zurück. Dennoch zeigten sich Experten optimistisch für die weitere konjunkturelle Entwicklung. So hatte die EU-Kommission am Dienstag ihre Prognose für das spanische Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr verdoppelt. Sie rechnet für 2014 mit einem BIP-Wachstum von 1,0 Prozent, nach bisher 0,5 Prozent. (Text: APA, Red.)