Die Crux mit den 15a-Verträgen

Sie gelten als Synonym des starken Föderalismus und als österreichisches Spezifikum: Die 15a-Vereinbarungen. Wenn ein österreichischer Bundesminister an der Grenze seines Handlungsspielraums angelangt ist, dann beruft er sich meist auf die 15a-Vereinbarungen. Oft werden diese von den Ländern aber nicht eingehalten.

Morgenjournal, 3.3.2014

Problem Regressregelung

Aktuelles Beispiel ist die Debatte um die bedarfsorientiere Mindestsicherung. Die Armutskonferenz hatte kritisiert, dass die Behörden das Geld in Kärnten und der Steiermark von anderen Familienmitgliedern auch wieder zurückfordern können. Dabei sollte mit der Einführung der Mindestsicherung vor knapp dreieinhalb Jahren auch die Regressregelung fallen.

Vereinbart war das in so genannten 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern. Darauf angesprochen meinte Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), der Vollzug der Vereinbarung sei Ländersache, bei Verstößen fehle ihm die rechtliche Handhabe.

15a-Vereinbarungen "zahnlos"

Immer wieder ziehen sich Minister auf den Standpunkt zurück, nichts gegen die Nichteinhaltung von 15a-Vereinbarungen unternehmen zu können. Und juristisch gesehen haben sie auch Recht, sagt der Verfassungsexperte Bernd Christian Funk. Denn es gibt nur die Möglichkeit, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden.

Und auch dieser könne "nur" eine Feststellungsentscheidung aussprechen. Rechtlich an die Entscheidung gebunden wären die Länder aber auch in diesem Fall nicht.

Österreichisches "Spezifikum"

15a-Vereinbarungen, die der Verfassungsjurist ein "österreichisches Spezifikum" nennt, gibt es in vielen Bereichen. Die Mindestsicherung zum Beispiel wurde immer wieder verschoben, weil Kärnten mit dem 15a-Vertrag nicht einverstanden war. Und über das neue Jugendhilfegesetz wurde jahrelang verhandelt, weil einige Bundesländer nicht zugestimmt haben.

Dass Bund und Länder also gemeinsam Verantwortung für ein politisches Anliegen übernehmen, dafür sei dieses System der "zahnlosen Vereinbarungen“"nicht sehr gut geeignet, sagt Funk.

Immer wieder gab es Überlegungen, diesem System mehr "juristische Power" - wie es Funk ausdrückt - zu verleihen. Geworden ist daraus bisher nichts. Bei der Mindestsicherung bedeutet das zum Beispiel, dass Betroffenen um ihr Geld gebracht werden, obwohl es ihnen eigentlich zustünde.

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