Gesundheitsreform: Factbox 15a-Vereinbarungen

Die Gesundheitsreform soll bewirken, dass Patienten nicht mehr ewig in Spitalsambulanzen warten müssen und auch am Abend oder am Wochenende Arztordinationen vorfinden, die offen haben. Der Bund-Länder-Vertrag dazu muss jetzt noch von den Landtagen und dem Nationalrat abgesegnet werden.

Mittagsjournal, 17.12.2012

Länder nicht mehr allein zuständig

Eine bessere Versorgung der Patienten und trotzdem geringere Kosten. Dieses Ziel verfolgt der Bund-Länder-Vertrag, die sogenannte 15 a Vereinbarung zur Gesundheitsreform. Um 3,4 Milliarden Euro sollen die Ausgaben im Gesundheitsbereich bis 2016 eingedämmt werden. Funktionieren soll das ganze vor allem dadurch, dass Länder und Sozialversicherung nicht mehr gegeneinander arbeiten.

Bisher waren die Länder vor allem für die Spitäler zuständig, die Sozialversicherung für die Arztpraxen, Patienten wurden zwischen den Bereichen hin- und hergeschoben, teure Doppelgleisigkeiten waren die Folge. Jetzt sollen die Länder und die Sozialversicherung erstmals gemeinsam die Gesundheitsversorgung in den Spitälern und Arztpraxen planen und steuern, die Abstimmung also besser funktionieren. Dazu werden zum Teil neue Strukturen geschaffen.

Detailplanung bei den Ländern

Die groben Ziele werden auf Bundesebene festgelegt. Die Details für jedes Bundesland legt dann aber auf Länderebene die sogenannte Landeszielsteuerungskommission fest, in der das jeweilige Land und die Sozialversicherung mit je fünf Mitgliedern gleichberechtigt vertreten sind. Hier wird für eine Region genau festgelegt, welche Spitäler welche Abteilung führen soll, wie viele Augenärzte oder Orthopäden es in der Region geben soll, wie viele praktische Ärztinnen und Ärzte. Auch wie viele Kassenverträge vergeben werden. Dabei gilt der Grundsatz, für die Patienten muss es so einfach wie möglich sein, zu medizinischer Versorgung zu kommen, auch an Abenden oder am Wochenende, sprich die Arztpraxen sollen ausgebaut, der Spitalsbereich entlastet werden.

Kontrolle durch Gesundheit Österreich Gmbh

Ob die Ziele in den einzelnen Bundesländern eingehalten werden, überwacht die Gesundheit Österreich Gmbh. Werden die Vereinbarungen gebrochen, sind für Länder und Sozialversicherung Sanktionen vorgesehen. Kompetenzen könnten ihnen entzogen werden oder auch finanzielle Strafen drohen wie sie im sogenannten Stabilitätspakt zwischen Bund und Ländern vorgesehen sind. Dort wurden sie allerdings noch nie verhängt.

Die Gesundheitsreform muss jetzt noch von den Landtagen und vom Nationalrat abgesegnet werden und soll 2014 in Kraft treten.