3,5 Jahre für Ernst Strasser: Anwalt beruft

3,5 Jahre unbedingte Haft für Ernst Strasser. Gestern Abend kurz vor 20 Uhr sprach der Schöffensenat den ehemaligen Innenminister auch im zweiten Durchgang des Verfahrens schuldig. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Strassers Anwalt kündigte bereits an, dass er gegen das Urteil berufen wird.

Ernst Strasser

(c) APA,HERBERT NEUBAUER

Morgenjournal, 14.3.2014

Vorerst keine Fußfessel

Strassers Verteidiger Thomas Kralik wartet nun auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils. Noch gestern meldete er Nichtigkeit und Berufung an. Nun dürfte wieder der Oberste Gerichtshof (OGH) zum Zug kommen – konkret jener Korruptionssenat, der das erste Urteil im Verfahren gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser aufgehoben hatte. Dazu Anwalt Kralik: "Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sehe ich sehr gute Chancen, dass der OGH entweder freispricht oder wieder aufhebt."

Um eine elektronische Fußfessel kann Strasser vorerst nicht ansuchen. Dies ist nur bei Haftstrafen bis maximal ein Jahr möglich, außerdem hat die Richterin die Fußfessel für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Strasser in seiner Zeit als ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament gegenüber zwei als Lobbyisten getarnten Journalisten bereit erklärte, gegen Geld Einfluss auf die EU-Gesetzgebung zu nehmen. Das Ersturteil gegen ihn hatte der OGH wegen ungenauer Begründung aufgehoben.