Strasser-Prozess: Heute fällt das Urteil

War es politisches Lobbying oder doch schon strafbares Handeln? Diese Frage muss das Gericht im Korruptionsprozess gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) erneut beantworten. Doch bevor heute das Urteil fällt, werden noch jene beiden britischen Journalisten per Video befragt, die Strasser in Schwierigkeiten gebracht hatten.

Morgenjournal, 13.3.2014

Staatsanwältin nennt konkrete Gesetze

Hat Ernst Strasser für eine konkrete Gesetzesänderung Geld gefordert? Diese Frage muss der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Helene Gnida heute beantworten. Die Staatsanwältin nennt in der Neuauflage des Strasser Verfahrens vier konkrete EU-Richtlinien, die in den Gesprächen thematisiert wurden, darunter die Richtlinien für Elektroschrott und für den Anlegerschutz. Ein Abgeordneter dürfe nie seine Arbeit und seine Stimme im Parlament gegen Geld verkaufen, sagt die Staatsanwältin.

Strasser hingegen betont, er habe die "rote Linie" zwischen erlaubt und verboten strikt eingehalten. Das sagt auch sein Verteidiger Thomas Kralik. Es sei keine Gegenleistung gefordert worden.

Urteil für den Abend erwartet

Richterin Helene Gnida hat Strassers Agentenverdacht während des Verfahrens mehrmals hinterfragt. So wollte sie etwa wissen, weshalb Strasser keine Zeugen zu den Treffen mitgenommen habe. Strasser sagte darauf, dass jede Änderung seines Verhaltens auffällig gewesen wäre. Er habe bei seinen Gesprächspartnern "Bedenken" gehabt und wollte prüfen, ob es sich tatsächlich um "reale Geschäftspartner" handelte.

Gegen Mittag beginnt der Verhandlungstag mit weiteren Fragen an den Angeklagten. Drei Stunden später sollen die beiden britischen Reporter per Videoschaltung befragt werden. Schließlich folgen Verlesungen und Schlussplädoyers. Das Urteil wird für den Abend erwartet.

Schon 2013 wurde Strasser wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde aber vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, weshalb Strasser sich nun neuerlich vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten muss. Aus Sicht der Höchstrichter wurde nämlich nicht klar genug herausgearbeitet, dass Strasser das Geld für die Beeinflussung einer konkreten EU-Richtlinie - und nicht der EU-Gesetzgebung allgemein - verlangt hat.