Kürzung von Sonderpensionen jetzt fix
Hohe Sonderpensionen von ehemaligen Bundesbediensteten und staatsnahen Unternehmen sollen gekürzt werden. Das ist jetzt fix. Geplant ist, von Ex-Politikern sowie Sonderpensionsien der Sozialversicherungen und Kammern, und vor allem der Nationalbank einen speziellen Pensionssicherungs-Beitrag einzuheben.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 25.3.2014
Bis zu 30.000 Euro monatlich
Die Kürzungen betreffen rund 10.000 Personen, die teilweise üppige Sonderzahlungen beziehen. Für Pensionen ab einer Höhe von gut 4.500 Euro soll eine Art Solidarbeitrag abgezogen werden, stufenweise je nach Höhe der Pension zwischen fünf Prozent und 25 Prozent, wenn diese mehr als 18.000 ausmacht. Betroffen sind Pensionistinnen und Pensionisten vom Bundesdienst, also Altpolitiker oder frühere Beamte, aber auch von Unternehmen, die überwiegend im Bundeseinfluss stehen oder vom Rechnungshof kontrolliert werden, wie manche Banken, der Verbund, die ASFINAG, die Bundesbahnen und der ORF. Vor allem geht es aber um die Nationalbank und die Privilegien einiger Nationalbankpensionisten, mit monatlichen Bruttopensionen von bis zu 30.000 Euro.
Appell an Bundesländer
Um deren Sonderpensionen zur kürzen, braucht es ein Verfassungsgesetz und damit die Zustimmung von Teilen der Opposition. Und die hat darauf gedrängt, dass etliche andere Unternehmen diesen speziellen Pensionssicherungsbeitrag leisten müssen. Einen Schönheitsfehler gibt es aber noch. Denn die geplante Regelung betrifft nur den Bund und bundesnahe Einrichtungen, nicht aber die Bundesländer. Diese wird allerdings empfohlen, ähnliche Regelungen einzuführen. Man wird sehen.
Für 27 staatsnahe oder vom Rechnungshof geprüfte Betriebe soll ab kommendem Jahr der spezielle Pensionssicherungsbeitrag gelten und in Summe etwa zehn Millionen Euro bringen - durch den Solidarbeitrag für hohe Sonderpensionen ab 4.500 Euro. Zum Vergleich. Die durchschnittliche Alterspension für Arbeiter und Angestellte ohne Sonderzahlungen beträgt - laut Statistik - knapp 1.350 Euro. Die Höchstpension liegt bei gut 3.100 Euro, das bekommen aber nur einige tausend der pensionierten Arbeiter und Angestellten.