EuGH: Website-Sperren möglich

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden über Netzsperren für illegale Internetseiten. In diesem Prozess ging es um die Frage, ob Internetanbieter nach EU-Recht dazu verpflichtet werden können, Webseiten zu sperren, die Urheberrechte verletzen.

Mittagsjournal, 27.3.2014

Dieses Urteil ist keine Grundsatzentscheidung über künftige Fälle, gibt aber eine Richtung vor. Konkret ist es in dieser Causa um den österreichischen Internetanbieter UPC-Telekabel gegangen, der die Webseite kino.to nach einer Klage des deutschen Filmstudios Constantin-Film und die Filmproduktionsgesellschaft WEGA sperren musste. kino.to hat zwar vor drei Jahren den Betrieb eingestellt, deshalb hatte man in diesem Prozess schon grundsätzlich im Auge, wie künftig vorgegangen werden soll.

Urheberrechte geschützt

Muss ein Internetanbieter für seine Kunden Seiten sperren, wenn dort Urheberrechte verletzt werden? Der Europäische Gerichtshof sagt ja, unter bestimmten Bedingungen. Und zwar auch dann wenn der Provider mit der inkriminierten Seite gar nichts zu tun hat.

Die inkriminierte Seite - das war in diesem Fall kino.to, über die konnten sich Internetnutzer bis vor drei Jahren ohne zu zahlen Filme ansehen oder sie auch herunterladen. So unterschiedliche Dinge wie den Film "Das weiße Band" oder auch die Zeichentrickserie "Wickie und die starken Männer".
Die Rechteinhaber haben vor österreichischen Gerichten geklagt. Allerdings nicht kino.to., die Verantwortlichen waren damals unbekannt. Greifbar sind die Anbieter von Internet-Diensten - im konkreten Fall UPC Telekabel. Sie würde durch ihre Dienste die Rechteverletzung erst ermöglichen, sagten die Kläger, denen heute auch der Europäische Gerichtshof gefolgt ist. Den Anbietern kann künftig vorgeschrieben werden, Seiten wie kino.to zu sperren.

Die Internetanbieter laufen Sturm dagegen. Der Verband der österreichischen Provider sagt, dass damit weiteren Begehrlichkeiten nach Netzsperren Tür und Tor geöffnet werde. Und er bringt einen gewagten Vergleich. So wie zuletzt in der Türkei könne man auch in der EU künftig eine Sperre der Social Media Plattform Twitter veranlassen - mit dem Argument, dass auch über Twitter urheberrechtlich geschütztes Material weitergegeben werden könne.

So weit dürfte es nicht kommen. Denn der EUGH weist ausdrücklich darauf hin, dass mögliche Netzsperren den Zugang zu legal verfügbarer Information nicht verhindern dürfen.

Die Verantwortlichen von kino.to wurden in der Zwischenzeit ausgeforscht. In einer europaweiten Razzia wurden in mehreren Ländern 13 Personen verhaftet. Über Werbebanner auf ihrer Seite und kostenpflichtige Premium-Zugänge haben sie ein lukratives Geschäft betrieben.

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