Deutschland führt Mindestlohn ein

Ab dem Jahr 2015 soll in Deutschland für alle Arbeitnehmer ein Mindestlohn gelten. Das hat die deutsche Regierungskoalition von Union und SPD nun beschlossen. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Mittagsjournal, 2.4.2014

Aus Berlin,

Langzeitarbeitslose ausgenommen

Der gesetzliche Mindestlohn soll 8,50 Euro pro Stunde betragen und für alle Arbeitnehmer gelten. Allerdings darf er auf der Grundlage bestimmter Tarifverträge bis Ende 2016 noch unterschritten werden. Außerdem soll die Lohnuntergrenze für Minderjährige, Auszubildende und die meisten Praktikanten nicht gelten. Auch Langzeitarbeitslosen muss in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung kein Mindestlohn gezahlt werden.

Hilfe für Wirtschaftsbereiche

Im Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist auch vorgesehen, dass vor allem die von Saisonarbeit geprägten Bereiche der Landwirtschaft sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes bei der Anpassung an den Mindestlohn unterstützt werden sollten. Auch für den Bereich der Zeitungszustellung sei verabredet, "gemeinsam Lösungen zur Bewältigung der Herausforderungen zu erarbeiten".

Der Bundestag soll im Juni erstmals über das Gesetz beraten, die Verabschiedung ist für Juli geplant. Für die SPD ist der Mindestlohn ein zentrales Vorhaben: Die Vereinbarung mit der Union war die Voraussetzung für das Zustandekommen der Großen Koalition. Aus der Wirtschaft gab es heftige Kritik: Dort wird argumentiert, der Mindestlohn werde Arbeitsplätze vernichten. (Text: APA, Red.)