Grunderwerbssteuer neu: Weiter Einwände
Die Regierung muss die Grunderwerbssteuer neu regeln, weil die bisherige Fassung von den Höchstrichter als verfassungswidrig beurteilt worden ist. Für die Neufassung endet heute die Begutachtungsfrist, in der betroffene Gruppen ihre Einwände formulieren können. Manche Experten meinen, auch die neue Version werde vor den Verfassungsrichtern nicht halten.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 4.4.2014
"Sehr bedenklich"
Mit dem vorliegenden Entwurf wollte die Regierung die Grunderwerbsteuer reparieren und so gestalten, dass sie verfassungskonform ist. Doch das Urteil des Steuerrecht-Experten Werner Doralt fällt vernichtend aus: "Das ist bezeichnend, dass man sich mit offenen Augen in eine neue Verfassungswidrigkeit hineinbegibt. Und das ist natürlich schon sehr bedenklich."
Auch der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger hält den Entwurf für problematisch und spricht von einem Grenzfall: "Ich kann in dem Fall wirklich nicht voraussagen, wie der Verfassungsgerichtshof entscheiden würde. Ich könnte nur sagen, die Regierung geht hier ein Risiko ein."
Beanstandete Berechnungsmethode
Die Rechtsprofessoren stoßen sich vor allem an einem Punkt: nämlich, dass die Regierung auch im neuen Entwurf den sogenannten Einheitswert einer Immobilie hernimmt, um die Steuer zu berechnen. Nämlich dann, wenn es ums Schenken, Vererben und Verkaufen im Familienkreis geht. Genau das habe der Verfassungsgerichtshof aber schon in seinem ersten Urteil beanstandet. Denn der Einheitswert ist seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst worden, und hat sich daher mitunter sehr weit von dem entfernt, was die Grundstücke und Häuser in einzelnen Regionen wert sind.
Für eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung bräuchte es also ein einheitliches System, nach dem die Immobilien bewertet werden, etwa in dem man insgesamt auf den Verkehrswert einer Immobilie übergeht, sagen Doralt und Öhlinger.
Kritik von AK und ÖGB
Dieser Kritik schließt sich auch Steuerexperte Otto Farny von der Arbeiterkammer (AK) an. Und er bleibt bei seiner Drohung, auch das neue Gesetz anzufechten: "Das machen wir auf jeden Fall." Leuten, die nach dem 31. Mai ein Grundstück erben, geschenkt bekommen oder kaufen, werde man anbieten, den Fall bis zum Höchstgericht zu bringen. "Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das wieder als verfassungswidrig erkannt wird."
Kritik kommt auch von Bernhard Achitz vom ÖGB: "Wir sind auch der Meinung, dass diese Regelung verteilungspolitisch falsch ist, weil es dann wieder eine Steuerbegünstigung für Menschen gibt, die Grund und Boden besitzen, und die ihre Steuern nicht nach dem Verkehrswert zahlen sondern nach einem reduzierten Wert. Und das halten wir für falsch."
Entwurf "geprüft und akkordiert"
Wobei Verfassungsrechtler Öhlinger sagt, die niedrigere Steuerbelastung für den Familienkreis wäre nicht das Problem, sondern, dass dieser Familienkreis jetzt sehr weit gefasst ist, und dass man zur Berechnung eben den Einheitswert heranzieht.
Der zuständige Finanz-Staatssekretär Jochen Danninger (ÖVP) will sich jetzt einmal alle Stellungnahmen zum Entwurf ansehen, heißt es aus seinem Büro. Im Übrigen habe man den Entwurf mit dem Koalitionspartner SPÖ in einer eigenen Arbeitsgruppe akkordiert. Und man habe den Entwurf verfassungsrechtlich und steuerrechtlich prüfen lassen.