Kritik wegen neuer EU-Verbraucherrichtlinien

In zwei Monaten, Mitte Juni, treten in Österreich neue Konsumentenschutz-Regeln in Kraft. Sie sollen die Verbraucher besser vor Telefonkeilern und Internetbetrügern schützen. Österreich setzt damit eine EU-Richtlinie um. Aber nicht zur Zufriedenheit aller: Konsumentenschützer kritisieren zu viele Ausnahmen. Die Wirtschaft befürchtet zu viel Bürokratie.

Mittagsjournal, 9.4.2014

Wichtige Neuerungen für Verbraucher

Drei wichtige Neuerungen kommen auf Verbraucher zu. Wer im Internet etwas bestellt, etwa Bücher oder Kleidung, hat künftig gesetzlich 14 statt sieben Tage Rücktrittsrecht. Zusätzliche Kosten und Leistungen wie eine Storno- oder Transport-versicherung müssen extra ausgewiesen werden. Und die dritte Änderung: telefonisch abgeschlossene Verträge brauchen eine schriftliche Bestätigung, um gültig zu sein. Das betrifft hauptsächlich unerwünschte Werbeanrufe. Jedoch mit einer Einschränkung, sagt Gabriele Zgubic von der Arbeiterkammer. Das gelte nur für Dienstleistungen, wenn es sich um Waren handelt brauche man diese Bestätigung nicht. Die schriftliche Bestätigung ist also nicht erforderlich, wenn es um die Bestellung von Produkten wie Gesundheitskapseln geht. Nötig ist die schriftliche Zustimmung aber zum Beispiel, wenn man einen neuen Telefon-Festnetzvertrages vereinbart hat. Dass es bei den neuen Regelungen mehrere solche Ausnahmen gibt, bedauert die AK-Konsumentenschützerin. „Es wird dann sehr schwierig herauszufinden, was gilt eigentlich und was nicht, sagt Zgubic.

Neues Gesetz ist Kompromiss

Das neue Gesetz ist ein Kompromiss zwischen den Anliegen der Wirtschaft und des Konsumentenschutzes. Außerdem musste man unter Zeitdruck handeln, um die von der EU gesetzte Frist für die Umsetzung bis Juni dieses Jahres zu schaffen. Die EU-Richtlinie stammt schon aus dem Oktober 2011. Das Justiz-ministerium sei aber lange Zeit säumig gewesen, kritisieren beide Sozialpartner. Die beide die Regelungen prinzipiell begrüßen. Die Wirtschaft beklagt jedoch eine Flut an zusätzlichen Informationspflichten, die nicht nur den Handel, sondern auch etwa Handwerker treffen, erklärt Rosemarie Schön von der Wirtschaftskammer. „Wenn Sie als Verbraucher einen Handwerker zu sich in die Wohnung holen, um eine normale Reparaturarbeit vorzunehmen, müssen Sie vorher als Konsument darüber belehrt werden, dass Ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht. Auch muss Ihnen ein Musterformular, für den "Allfälligen Rücktritt", übergeben werden, sagt Schön.

Verbraucherrechte ab 13. Juni in Kraft

Mehr Aufwand für die Unternehmen, zusätzliche Kosten kann die Wirtschaftskammer nicht beziffern. Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen wurden die neuen Verbraucherrechte im Justizausschuss des Parlaments beschlossen, sie werden demnächst im Plenum behandelt. In Kraft treten werden sie am 13. Juni.

Übersicht

  • Konsument/innen