OGH vor Entscheidung im Kartnig-Prozess
In Wien entscheidet der Oberste Gerichtshof über das Urteil gegen Hannes Kartnig, Ex-Präsident des Fußball-Klubs Sturm Graz. Das Gericht in erster Instanz hat Kartnig zu fünf Jahren Haft und über sechs Mio. Euro Geldstrafe verurteilt; wegen schweren Betrugs, Steuerhinterziehung und grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubiger-Interessen. Kartnig hat gegen das Urteil berufen und hofft auf eine mildere Strafe.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 23.4.2014
Generalanwalt empfiehlt mildere Strafen
Ein Blitzlichtgewitter hat Hannes Kartnig seit langem nicht mehr erlebt. Hier am obersten Gerichtshof gibt es noch einmal eines, als der einst so erfolgreiche Sturm-Präsident zum Gerichtssaal kommt, er wirkt angeschlagen und wenig optimistisch: "Es geht mir nicht gut. Ich hoffe auf die Gerechtigkeit." Im Gerichtsaal wischt sich Kartnig dann immer wieder mit einem Taschentuch die Stirn ab. Als erster am Wort ist der Generalanwalt, quasi der Ankläger oder Gutachter des OGH. In seiner hoch komplexen Stellungnahme ist die Rede von Schwarzgeldzahlungen an Sturmspieler, von fahrlässiger Krida und schwerem Betrug – etwa am Land Steiermark, das den SK Sturm gefördert habe, als der Verein schon konkursreif war. Der Generalanwalt empfiehlt allerdings: Teile der Schuldsprüche gegen die insgesamt acht Angeklagten sollten aufgehoben werden. Manche, der zu bedingten Haftstrafen und Geldstrafen in Millionenhöhe Verurteilten könnten demnach mit milderen Strafen davonkommen.
Urteil am Nachmittag
Ex-Sturm-Manager Heinz Schilcher kennt die insgesamt 260 Seiten starke Stellungnahme des Generalanwalts schon und hat vor der Verhandlung hier eher optimistisch gemeint: "Jeder von uns ist froh, wenn es einmal vorbei ist, mit welchem Ausgang auch immer."
Aber der Generalanwalt hat auch empfohlen , einen der Betrugsvorwürfe, von dem speziell Kartnig freigesprochen wurde, neu zu verhandeln. Es geht um mutmaßlich falsch gemeldete Kartenverkaufszahlen, durch die die Bundesliga betrogen um Einnahmen worden sein soll. Kartnig-Anwalt Roland Kier hingegen hat für eine mildere Strafe plädiert. Es gehe nicht um Selbstbereicherung, sondern sozusagen um einen Wahnsinnigen, der sich mit Fanatismus für einen Fußballverein eingesetzt habe. Das Urteil des OGH ist am Nachmittag zu erwarten.
