NÖ: Schulstreit über Erstkommunion

In Niederösterreich ist jetzt der Leiter der Rechtsabteilung des Landeschulrats versetzt worden, weil er das Üben von Erstkommunionsliedern im Unterricht verboten hat.

Abendjournal, 8.5.2014

Weisung revidiert - versetzt

Die Sache brodelt schon länger. Eine konfessionslose Familie hat sich gegen das Einüben ausgesprochener Erstkommunionslieder im Unterricht gewehrt und Recht bekommen. Der Leiter der Rechtsabteilung im Landesschulrat, Fritz Freudensprung, hat der zuständigen Volksschuldirektorin das Proben im Unterricht verboten, weil das dem Lehrplan widerspreche. Jetzt wird der untadelige Beamte ein Jahr vor der Pensionierung strafversetzt, wie "Der Standard" berichtete. Landesschulratspräsident Hermann Helm hat das gegenüber Ö1 bestätigt: "Hofrat Freudensprung hat in meiner Abwesenheit meine Weisung revidiert, deshalb wird er für eine andere Funktion vorgesehen und verwendet."

Helm behauptet, es würden in der betreffenden Volksschule nur gängige religiöse Lieder im Unterricht gesungen. Das sei erlaubt, so wie das Singen von Gospels. Um die Erstkommunion sei es in dem Fall nie gegangen, sagt Helm: "Hier geht es nicht um eine konkrete Vorbereitung, das ist keine Generalsprobe, die im Rahmen des Unterrichts durchgeführt wird. Sondern es wurden Lieder gesungen, die im Jahreskreis ihre Deckung finden."

Erstkommunions-Vorbereitung angekündigt

In der Maßnahmenbeschwerde, die die betroffene Familie beim Verwaltungsgericht Niederösterreich eingebracht hat, sind gegenteilige Fakten aufgelistet: Die gesungenen Lieder waren demnach alles andere als gängig, die Erstkommunions-Vorbereitung im Unterricht lange angekündigt. Und die dominierenden Printmedien "Kronenzeitung" und "NÖN" haben genau dafür Stimmung gemacht.