Experten: Ministeranklagen zulassen

Nicht nur ein Untersuchungsausschuss soll künftig ein Minderheitsrecht werden, sondern auch die sogenannte Ministeranklage. Diesen Vorstoß unternimmt jetzt der Präsident des Verfassungsgerichts, Gerhart Holzinger. Er sagt in der Tageszeitung "Die Presse", das wäre demokratiepolitisch weise. Das sehen auch andere Verfassungsjuristen so.

Mittagsjournal, 12.5.2014

Ab einem Drittel der Abgeordneten

Der Vorstoß bekommt eindeutige Unterstützung. Auch die Verfassungsjuristen Bernd Christian Funk und Heinz Mayer können sich Minister-Anklagen als Minderheitsrecht vorstellen.

Allerdings sollte eine deutliche Minderheit notwendig sein, zumindest ein Drittel der Abgeordneten, sagt Bernd Christian Funk. Notwendig wären auch klare Regeln für eine solche Minister-Anklage. Es müsste sich um den Vorwurf eines Fehlverhaltens handeln, das relativ gut dokumentiert werden könne und eine verhältnismäßig gesicherte Beweislage von vorneherein da sei, so Funk. Verfahrensmäßig könne man es so absichern, dass Anklagen, die offenbar unbegründet sind, relativ schnell erledigt werden können, so Mayer.

Auch klare Bedenken

Klare Bedenken gegen eine Minister-Anklage als Minderheitsrecht kommen hingegen vom Verfassungsjuristen Theo Öhlinger. Es sei ein problematischer Vorschlag. Es führe zu einer Politisierung der Justiz, die weder der Politik noch der Justiz gut täte.

Theo Öhlinger vermutet, dass die Opposition das als politisches Instrument verwendet würde. Für Bernd Christian Funk und Heinz Mayer wäre es ein demokratie-politisches Signal.