Scheidung ohne Schuldfrage: Breite Zustimmung
Breite Zustimmung bei den Parlamentsfraktionen ernten die Familienrichter für ihren Vorschlag, das Ehescheidungsrecht zu ändern. Der Vorschlag lautet, dass in Zukunft Ex-Ehepartner bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf alle Fälle monatlichen Unterhalt bekommen, ein Verschulden des später zahlungspflichtigen Ehepartners am Scheitern der Ehe soll keine Voraussetzung mehr sein. Alle sechs Parlamentsfraktionen zeigen sich jetzt zu Verhandlungen darüber bereit.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 22.5.2014
Verschuldensprinzip auf der Kippe
ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker ist über ein neues Ehescheidungsrecht verhandlungsbereit: "Wenn sich gesellschaftliche Realitäten ändern, dann müssen wir das anpassen." Die Diskussion sei mit Experten zu führen.
Auch FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan zeigt sich nicht abgeneigt. Er will aber "bei besonders klaren Fällen" vom Verschuldensprinzip nicht abgehen. Sonst sei es in jedem Fall ein finanzielles Risiko: "Entweder zahle ich dann Prozesskosten, oder ich zahle Unterhalt - das muss mir klar sein, wenn ich eine Ehe eingehe."
Nachfrage bei SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim: Auch er ist für eine Änderung des Unterhaltsrechts nach Ehescheidung, denn am Ende solcher Verfahren sei die gesamte familiäre Beziehung zertrümmert.
Kinderbetreuung wichtiger
Justizsprecher Albert Steinhauser von den Grünen sagt klar: Weg mit dem Verschuldensprinzip. Der Unterhalt sollte sich danach bemessen, wie die Arbeit in der Beziehung aufgeteilt war: "Wenn jemand bei den Kindern war und am Arbeitsmarkt wenig Chancen hat, dann ist das nur recht, wenn das im Unterhalt abgeglichen wird."
Auch Beate Meinl-Reisinger von NEOS plädiert für Unterhalt unabhängig von der Frage, wer die Ehe zum Scheitern gebracht hat: Viel wichtiger für die Berechnung des Unterhalts sei es etwa, wenn eine Frau über Jahre ihren Beruf zurückgesteckt hat und die Kinder betreut habe.
Georg Vetter vom Team Stronach ist verhandlungsbereit, meint aber, Unterhalt müsse der Höhe und der Zeit nach begrenzt werden können, und da gebe es dann doch noch einen Rest des Verschuldensprinzips, die Entscheidung liege beim Gericht.
Alle Fraktionen sind also für eine Änderung des Unterhalts nach Ehescheidung, Fahrplan für Verhandlungen ist aber noch keiner bekannt.