Pensionskonto: Erstgutschriften kommen

Ab dem heutigen Tag informiert die Pensionsversicherung Arbeiter und Angestellte über die Höhe der bisher erworbenen Pensionsansprüche. Alle von 1955 bis 1990 Geborenen sollen eine Pensionskonto-Erstgutschrift erhalten, mit der die bisher erworbenen Pensionsansprüche ausgewiesen sind. Damit kann dann die zu erwartende Pension errechnet werden. Beginnend mit den pensionsnahen Jahrgängen werden die Informationen nach und nach verschickt.

Morgenjournal, 2.6.2014

30.000 Briefe täglich

Die Aussendung beginnt mit jenen 1,2 Millionen Fällen, von denen die kompletten Daten vorliegen, sagt Manfrd Felix, Obmann der Pensionsversicherungsanstalt. In den kommenden zwei Monaten sollen täglich 30.000 Informationsschreiben verschickt werden, beginnend mit dem Jahrgang 1955, bis zum letzten Jahrgang 1990. Tausende weitere Fälle, bei denen die Versicherungszeiten noch nicht lückenlos rekonstruiert sind, werden nun nach und nach erledigt. Das könne aber bis in den Herbst 2015 dauern, so Felix. Denn bei mehr als einer Millionen Versicherten fehlten gültige Adresse oder es gibt noch Versicherungslücken. Die Betroffenen würden noch einmal auf dieses Manko hingewiesen, im Herbst jedenfalls eine vorläufige Erstgutschrift bekommen und dann die Möglichkeit haben, Ergänzungen an die Pensionsversicherung zu schicken.

Verloren gehen die Pensionsansprüche aber jedenfalls nicht: "Nachbringen kann man es immer", sagt der Obmann der Pensionsversicherungsanstalt: "Es geht nur der Schutz der Vergleichsberechnung verloren mit Ende 2016."

Blick in die Pensionszukunft

Verloren gehen die Pensionsansprüche aber jedenfalls nicht: "Nachbringen kann man es immer", sagt der Obmann der Pensionsversicherungsanstalt: "Es geht nur der Schutz der Vergleichsberechnung verloren mit Ende 2016."

Die Pensionskontoerstgutschrift soll Auskunft über die zu erwartende Pension liefern: "Die Kontoerstgutschrift dividiert durch 14 ist die momentane Pensionshöhe." Mit jedem Versicherungsjahr werde sich dieser Betrag erhöhen. Zudem gebe es einen Pensionskonto-Rechner, der über die zu erwartende Pension Auskunft geben soll. Abrufbar sei sie über die sogenannte Bürgerkarte oder eine Handysignatur, sagt der Obmann der Pensionsversicherung. Damit und einem TAN wie beim Onlinebanking könne man jederzeit seinen Pensionskontostand kontrollieren.