Buwog: Hochegger klagt auf Schadenersatz
Ex-Lobbyist Peter Hochegger sieht sich durch die Buwog-Affäre geschädigt. Zuletzt musste er auch seine letzte Firma in Konkurs schicken. Daher will Hochegger gemeinsam mit seinem Bruder, eine Schadenersatzklage beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen einbringen, berichtet die Zeitschrift "News".
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 18.6.2014
Hochegger klagt auf Schadenersatz
Hochegger klagt auf 32 Millionen Euro und zwar alle die am Verkauf der Bundeswohnungen beteiligt waren: Von Ex-finanzminister karl heinz Grasser, Walter meischberger und Ernst-Karl Plech, bis hin zu Immofinanz und Reiffeisenbank Oberösterreich.
Die Vorgeschichte: Vergangenes Jahr wurde Hochegger in der Telekom-Affäre in erster Instanz zu 30 Monaten Haft verurteilt. Nächste Woche startet am Handelsgericht Wien ein weiterer Prozess gegen Hochegger. Denn die Immofinanz hat Hochegger und Ex-Immofinanzchef Karl Petrikovic in der Buwog-Affäre auf Schadenersatz geklagt. Nun will Hochegger zurückschlagen und seinerseits auf Schadenersatz klagen. Und zwar in Höhe von über 32 Millionen Euro.
Teure Zivilrechtsklage
Vorerst wurde beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen aber noch keine richtige Klage eingebracht, sagt Gerichtssprecherin Elke Hasibeder. "Eingebracht wurde ein Antrag auf einstweilige Befreiung von den Gerichtsgebühren zur Einbringung einer Klage gegen Walter Meischberger, Karl-Heinz Grasser, Ernst Karl Plech, die Raiffeisen Landesbank Oberösterreich und die Immofinanz AG", sagt Hasibeder.
Denn derartige Zivilrechtsklagen sind teuer, so Hasibeder: "Die Gerichtsgebühren betragen bei einem Streitwert in dieser Höhe an die 400.000 Euro".
Zur Selbstanzeige gezwungen
"Hochegger wirft ihnen vor, dass er durch ihr Verhalten zur Selbstanzeige gezwungen wurde. Und durch die darauf folgende mediale Berichterstattung ein Schaden in dieser Höhe entstanden sei.", erklärt die Gerichtssprecherin. Laut "News" fühlt sich Hochegger geschädigt, weil er von den Beklagten dazu gebracht worden sei, die Zahlung der zehn Millionen Buwog-Provision über Zypern abzuwickeln. Obwohl das verboten ist. Der Antrag von Hocheggers Anwalt umfasst laut "News" 20 Seiten. In denen Hochegger detailliert schildert, wie die Buwog-Privatisierung aus seiner Sicht abgelaufen ist. Zum Beispiel, wie detailliert Meischberger informiert war. Nun muss die zuständige Richterin am Zivilgericht den Antrag prüfen, sagt Hasibeder. "Geprüft wird einerseits die Verfahrenshilfebedürftigkeit und andererseits die Verfahrenshilfewürdigkeit. Da wird geprüft, ob die Klage mutwillig oder aussichtslos ist."
"Völlig absurde Klagsandrohung"
Wann über den Antrag Hocheggers entschieden wird, ist noch unklar. Das hängt davon ab, wie vollständig und gut begründet der Antrag ist, heißt es beim Zivillandesgericht. Hochegger selbst war heute nicht zu erreichen. Völlig absurd, sagt Grassers Anwalt Manfred Ainedter zu der Klagsdrohung Hocheggers. Wir werden uns das anschauen, sagt Josef Mayer von der Rechtsabteilung der Immofinanz. Aber Angst habe er keine.